Basel III: Fortschritte bei Umsetzung in über 40% der Jurisdiktionen
Basel III Umsetzung schreitet voran
Das Basler Komitee meldet erhebliche Fortschritte bei der Implementierung der finalen Basel III Standards.
Bis Ende September 2025 wurden die finalen Standards in über 40% der 27 Mitgliedsjurisdiktionen innerhalb der letzten 12 Monate in Kraft gesetzt.
Dies umfasst die Reformen vom Dezember 2017 und die Marktrisikokapitalanforderungen vom Januar 2019, deren ursprünglicher Implementierungstermin der 1. Januar 2023 war.
Insbesondere sind die überarbeiteten Standards für Kreditrisiko, operationelles Risiko und die Output-Floor-Regelung nun in rund 80% der Jurisdiktionen wirksam.
Der CVA-Standard ist in fast 70% und die überarbeiteten Marktrisikostandards in fast 40% implementiert.
Die Gruppe der Zentralbankgouverneure und Aufsichtschefs (GHOS) bekräftigte einstimmig die Erwartung einer vollständigen, konsistenten und schnellstmöglichen Umsetzung, um die Finanzstabilität zu stärken.
Bedeutung der Basel III Umsetzung
Die vollständige und konsistente Umsetzung von Basel III ist entscheidend für die Stärkung der globalen Finanzstabilität.
Die Reformen, die nach der Finanzkrise 2008 entwickelt wurden, zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit der Banken zu erhöhen und systemische Risiken zu mindern.
Die Verzögerungen bei der Umsetzung, teilweise bedingt durch die Pandemie, haben die Notwendigkeit einer beschleunigten Implementierung unterstrichen.
Die jüngsten Schocks an den Finanzmärkten, wie im Bericht erwähnt, betonen die Dringlichkeit eines robusten Regulierungsrahmens.
Die Überwachung durch das Basler Komitee stellt sicher, dass die Standards weltweit einheitlich angewendet werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und das Vertrauen in das Bankensystem zu stärken.
Fortschrittsbericht zur Basel III Umsetzung
Der Bericht ist deskriptiv und fasst den aktuellen Stand der Basel III Umsetzung zusammen.
Er zeigt, dass ein signifikanter Teil der Jurisdiktionen die finalen Standards implementiert hat, aber auch, dass noch Lücken bestehen, insbesondere bei Marktrisiko.
Die erneute Bekräftigung des GHOS zur vollständigen Umsetzung ist eine Bestätigung der bestehenden Erwartungshaltung und keine neue Policy-Ankündigung.
Die Relevanz liegt in der kontinuierlichen Überwachung der globalen Finanzstabilität, aber es gibt keine unmittelbaren neuen Impulse für die Märkte.