Notenbank-Rettung: Solvenzprüfung bleibt ambivalent
Die Grauzone der Notfall-Liquidität
Zentralbanken bestehen auf Solvenz als Bedingung für Notfall-Liquiditätshilfen (ELS), doch die Definition bleibt eine Gratwanderung.
Ein neuer BIS-Bericht beleuchtet, wie Notenbanken die Zahlungsfähigkeit von Instituten bewerten: Mal als Momentaufnahme der Bilanz, mal als vorausschauende Einschätzung der Überlebensfähigkeit.
Diese zukunftsgerichtete Analyse muss konsistent sein mit den Kriterien für eine Bankenabwicklung, was eine enge Abstimmung zwischen Zentralbanken, Aufsehern und Abwicklungsbehörden erfordert.
Die Autoren betonen, dass eine gewisse Unschärfe bei der Anwendung dieser Regeln den Behörden in Krisenzeiten wichtige Flexibilität verschafft.
Die Grenzen der Notenbank-Hilfe
Die Frage, wann eine Bank zu illiquide und wann zu insolvent ist, um noch Notenbank-Hilfe zu erhalten, ist seit der Finanzkrise 2008 ein Dauerbrenner.
Der Fall der Credit Suisse 2023, wo die SNB massive Liquidität bereitstellte, bevor die Bank abgewickelt wurde, hat die Debatte neu befeuert.
Dieser BIS-Bericht liefert nun eine Bestandsaufnahme der internationalen Praxis und unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren, aber flexiblen Linie – ein Spagat, der im Krisenfall über das Schicksal von Instituten entscheidet.
Der schwierige Solvenz-Spagat
Der BIS-Bericht beleuchtet eine Kernfrage der Finanzstabilität: Wo endet die Liquiditätshilfe und beginnt die Abwicklung?
Die Betonung der notwendigen Koordination und der akzeptierten Ambiguität ist pragmatisch.
Für Zentralbanker und Aufseher ist dies Pflichtlektüre, da es die operative Realität und die inhärenten Dilemmata im Krisenfall präzise beschreibt.