Bank of England verschiebt FRTB-Modellregeln: Komplexität erfordert mehr Zeit
Basel 3.1: FRTB-Modellregeln verzögert
Phil Evans von der Bank of England bestätigte in einer Rede bei ISDA am 3. Dezember 2025 die Verschiebung der internen Modellansätze (IMA) für Marktrisiken (FRTB) im Rahmen von Basel 3.1 auf Januar 2028.
Die Mehrheit der Basel 3.1-Regeln tritt wie geplant im Januar 2027 in Kraft.
Die Verzögerung der FRTB-Modellkomponente soll Zeit für eine bessere Datenlage, die Klärung von Komplexitäten, insbesondere beim P&L Attribution Test, und die Abstimmung mit anderen Jurisdiktionen wie den USA und der EU ermöglichen.
Die BOE betont die Notwendigkeit einer konsistenten Umsetzung und die Vermeidung von Doppelanrechnungen durch einen Pillar 2a-Reset.
Globale Harmonisierung und UK-Spezifika
Die Rede ordnet sich in die fortlaufende globale Debatte um die Umsetzung der finalen Basel III-Reformen ein, die nach der Finanzkrise 2008 konzipiert wurden.
Während die meisten Jurisdiktionen mit der Implementierung ringen, hebt die BOE die Bedeutung der Konsistenz hervor, insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften wie dem Marktrisiko.
Die UK verfolgt dabei einen pragmatischen Ansatz, der die Vermeidung von Doppelanrechnungen (Pillar 2a-Reset) und die Proportionalität der Regulierung (z.B. "strong and simple regime") betont.
Parallel dazu läuft das wichtige "Capital Refresh"-Projekt der FPC und PRC.
Wichtige Klarstellung zur FRTB-Umsetzung
Die Rede liefert eine detaillierte Begründung für die bereits konsultierte Verschiebung der FRTB-Modellregeln, was für Banken und Regulierer von hoher Relevanz ist.
Sie bestätigt den Zeitplan und gibt Einblicke in die Herausforderungen bei der Implementierung komplexer Modellansätze.
Die Betonung der globalen Konsistenz und des Prinzips der Vermeidung von Doppelanrechnungen sind klare Signale für die zukünftige Ausrichtung der britischen Bankenregulierung.
Original: Basel 3.1: Market Risk − speech by Phil Evans
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