BoE vereinfacht Datenveröffentlichung: Neue Zustimmungen nötig
BoE optimiert Datenfreigaben von Firmen
Die Bank of England (BoE) informiert Reporting-Institutionen über eine bevorstehende Änderung im Prozess der Datenveröffentlichung.
Ab 2026 strebt die BoE die Veröffentlichung aggregierter Daten an, selbst wenn weniger als drei Firmen zu einem Aggregat beitragen, um den administrativen Aufwand für die meldenden Institutionen zu reduzieren.
Hierfür werden die Firmen um eine erneute Bestätigung ihrer Vertraulichkeitsfreigaben gebeten.
Bis spätestens Freitag, den 19. Dezember 2025, um 17 Uhr müssen die Präferenzen über das BEEDS-Portal mitgeteilt werden.
Die Optionen reichen von einer pauschalen Vorabzustimmung über eine formularspezifische Freigabe bis hin zur fallweisen Zustimmung oder der Ausnahme bestimmter Datenpunkte.
Bereits erteilte unbefristete Zustimmungen bleiben gültig, es sei denn, eine Änderung der Präferenz ist gewünscht.
Die erteilten Zustimmungen gelten für die Berichtsperioden Januar bis Dezember 2026 und umfassen auch spätere Nachreichungen.
Transparenz und Reporting-Effizienz im Fokus
Diese Mitteilung der Bank of England ist Teil der kontinuierlichen Bemühungen von Zentralbanken, die Effizienz ihrer Datenerfassungs- und Veröffentlichungsprozesse zu steigern.
Sie spiegelt den Spagat zwischen dem Wunsch nach erhöhter Transparenz für Marktteilnehmer und Policy-Experten sowie der Notwendigkeit wider, die Vertraulichkeit sensibler Unternehmensdaten zu wahren.
Die explizite Absicht, Aggregate auch bei weniger als drei Beitragenden zu veröffentlichen, ist ein bemerkenswerter Schritt, der die Datenverfügbarkeit verbessern könnte, aber auch eine sorgfältige Abwägung der Datenschutzaspekte erfordert.
Es unterstreicht die Modernisierung der Dateninfrastruktur der BoE, wie das BEEDS-Portal zeigt.
Prozessoptimierung für mehr Datenverfügbarkeit
Die Mitteilung ist rein technischer und administrativer Natur.
Sie beschreibt eine Änderung im Verfahren zur Einholung von Zustimmungen für die Veröffentlichung aggregierter Statistikdaten und enthält keinerlei geldpolitische Signale, ökonomische Einschätzungen oder Forward Guidance.
Ihre Relevanz liegt primär bei den meldenden Finanzinstituten und jenen Datenanalysten, die auf die Verfügbarkeit detaillierterer aggregierter Statistiken der BoE angewiesen sind.
Es handelt sich um eine interne Prozessanpassung zur Effizienzsteigerung und potenziellen Erhöhung der Datenverfügbarkeit.