BOJ aktualisiert Referenz auf Regierungsbehörde in 2013er Erklärung
BOJ ändert Namen in alter Erklärung
Die Bank of Japan (BOJ) hat am
21. November 2025 eine technische Anpassung in der "Gemeinsamen Erklärung der Regierung und der Bank of Japan zur Überwindung der Deflation und Erzielung nachhaltigen Wirtschaftswachstums" vom
22. Januar 2013 bekannt gegeben.
Konkret wurde die Bezeichnung "Headquarters for Japan's Economic Revitalization" durch "Headquarters for Japan's Growth Strategy" ersetzt.
Diese Änderung betrifft lediglich die Namensreferenz einer Organisation innerhalb des historischen Dokuments und spiegelt eine administrative Umbenennung auf Regierungsseite wider.
Die BOJ informiert hiermit über die Aktualisierung, um die Konsistenz der Dokumentation zu gewährleisten.
Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur ohne inhaltliche oder politische Implikationen für die aktuelle Geldpolitik oder die wirtschaftliche Strategie.
Hintergrund der Namensänderung
Die "Gemeinsame Erklärung" von 2013 war ein wegweisendes Dokument, das die enge Zusammenarbeit zwischen der japanischen Regierung und der BOJ im Kampf gegen die Deflation und zur Förderung des Wirtschaftswachstums festschrieb.
Die nun erfolgte Namensänderung einer darin erwähnten Regierungsbehörde, von "Headquarters for Japan's Economic Revitalization" zu "Headquarters for Japan's Growth Strategy", ist eine rein formale Anpassung an die aktuelle Bezeichnung der entsprechenden Regierungsstelle.
Solche Aktualisierungen sind üblich, wenn sich die Namen von Institutionen ändern, um die Dokumentation auf dem neuesten Stand zu halten, ohne den ursprünglichen Inhalt oder die Absicht des Dokuments zu verändern.
Geringe Relevanz, technische Anpassung
Die Mitteilung der BOJ ist rein technischer Natur und betrifft die Aktualisierung eines Namens in einem historischen Dokument.
Sie hat keinerlei Auswirkungen auf die aktuelle Geldpolitik, die wirtschaftliche Lage Japans oder die Erwartungen an zukünftige Maßnahmen der Zentralbank.
Es handelt sich um eine administrative Korrektur, die weder ein politisches Signal aussendet noch relevante Informationen für Marktteilnehmer oder Analysten liefert.
Die Relevanz für die Zentralbank-Intelligence ist daher minimal.