EU-Aufseher veröffentlichen ESG-Stresstest-Leitlinien – ohne neue Pflichten
Standardisierung der ESG-Stresstests
Die Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA (ESAs) haben am 8. Januar 2026 gemeinsame Leitlinien für ESG-Stresstests veröffentlicht.
Sie sollen nationalen Banken- und Versicherungsaufsehern klare Orientierung geben, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken in bestehende oder ergänzende Stresstest-Rahmenwerke integriert werden.
Die Leitlinien setzen EU-weite Standards für Methodik und Governance, erlauben aber Flexibilität für künftige Fortschritte bei Daten und Methoden.
Entscheidend ist: Sie führen keine neuen Pflichten für Aufsichtsbehörden ein, spezifische ESG-Stresstests durchzuführen.
Die Umsetzung erfolgt nach dem 'Comply or Explain'-Prinzip, Übersetzungen erscheinen im ersten Quartal 2026.
Die Publikation erfüllt die Vorgaben aus CRD und Solvency II, die eine Veröffentlichung bis zum 10. Januar 2026 vorsahen.
EU-weite Harmonisierung der ESG-Risikobewertung
Die Veröffentlichung der Leitlinien ist ein weiterer Schritt in der umfassenden EU-Strategie zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Finanzsystem.
Während die EZB und nationale Aufsichtsbehörden bereits eigene Stresstests zu Klimarisiken durchführen, schaffen die ESAs nun einen gemeinsamen Rahmen für die gesamte EU.
Dies soll ein Flickenteppich nationaler Ansätze verhindern und eine konsistente Bewertung ermöglichen, ohne jedoch die Aufseher zu neuen, spezifischen ESG-Stresstests zu verpflichten.
Es geht um die Methodik, nicht um die Mandatserweiterung.
Standardisierung ohne neue Pflichten
Die Leitlinien sind ein wichtiger Schritt zur Harmonisierung der ESG-Risikobewertung in der EU.
Sie bieten Aufsichtsbehörden einen klaren Rahmen und fördern eine konsistente Herangehensweise.
Die explizite Klarstellung, dass keine neuen Stresstest-Pflichten entstehen, dämpft jedoch Erwartungen an eine sofortige, umfassende Ausweitung der ESG-Stresstests.
Original: ESAs publish joint Guidelines on ESG stress testing
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