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EBA konsultiert Anpassung der CSD-Eigenkapitalregeln nach CSDR-Refit

EBA schärft Aufsichtsregeln für Wertpapierabwickler

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine öffentliche Konsultation zu Entwürfen zur Änderung der Technischen Regulierungsstandards (RTS) für Eigenkapitalanforderungen an zentrale Wertpapierabwickler (CSDs) und bestimmte Kreditinstitute gestartet.

Die vorgeschlagenen Änderungen spiegeln die CSDR-Refit-Anpassungen wider, die es Bank-CSDs ermöglichen, bankähnliche Nebendienstleistungen auch für andere CSDs anzubieten.

Insbesondere werden Fälle adressiert, in denen Bank-CSDs Bargeldkonten für Teilnehmer anderer CSDs bereitstellen, um Barzahlungen in Fremdwährungen abzuwickeln.

Die EBA berücksichtigt dabei den begrenzten Einfluss auf das Risikoprofil der Bank-CSDs und aktualisiert die RTS zudem im Einklang mit der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) sowie dem angepassten CSDR-Text.

Die Konsultation läuft bis zum 3. März 2026, eine öffentliche Anhörung findet am 12. Januar 2026 statt.

EU-Regulierung: Stärkung der Finanzmarktstabilität

Diese Konsultation ist eine direkte Folge des CSDR-Refits, einer umfassenden Überarbeitung der Verordnung über zentrale Wertpapierabwickler, die darauf abzielt, die Effizienz und Sicherheit der europäischen Post-Trade-Infrastruktur zu verbessern.

Die EBA konkretisiert hier die aufsichtsrechtlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung der Dienstleistungen von Bank-CSDs.

Die Möglichkeit für Bank-CSDs, anderen CSDs und deren Teilnehmern direkte Bargeldkonten für Fremdwährungszahlungen anzubieten, ist ein wichtiger Schritt zur Erleichterung grenzüberschreitender Abwicklungen und zur Reduzierung von Intermediärrisiken im EU-Finanzsystem.

Dies unterstreicht die kontinuierlichen Bemühungen der EU, ihre Finanzmarktregulierung anzupassen und zu stärken.

Pflichtübung mit praktischer Relevanz

Die Konsultation ist eine erwartbare, aber wichtige technische Umsetzung des CSDR-Refits.

Sie liefert entscheidende Details für zentrale Wertpapierabwickler und Kreditinstitute, die bankähnliche Dienstleistungen anbieten.

Obwohl keine neuen politischen Signale ausgesendet werden, ist die Präzisierung der Eigenkapitalanforderungen und die Ermöglichung grenzüberschreitender CSD-Dienstleistungen von hoher praktischer Relevanz für die Effizienz und Stabilität der europäischen Finanzmarktinfrastruktur.