EBA strafft Meldepflichten, konsolidiert Datenzugang
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EBA strafft Meldepflichten, konsolidiert Datenzugang

EBA-Melderegeln: Update und neue Heimat

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihre technischen Meldestandards (ITS) für die Bankenaufsicht aktualisiert.

Dabei wurden Validierungsregeln, die sich als ungenau oder IT-fehlerhaft erwiesen, deaktiviert.

Begleitend dazu veröffentlichte die EBA ein kleines Validierungspaket, inklusive einer Mikro-Taxonomie und Skripten zur Deaktivierung von DPM-Validierungsregeln, die ab Release 4.0 notwendig sind.

Ein Hotfix für das Reporting-Framework 4.2 folgt im Januar 2026.

Die entscheidende Neuerung: Alle Validierungsregeln und zugehörigen technischen Dokumente sind nun auf einer zentralen Website-Sektion gebündelt, was den Zugang erheblich vereinfacht.

Regulatorische Datenpflege und Usability

Die EBA arbeitet kontinuierlich an der Verfeinerung ihrer Meldestandards, um die Datenqualität und Konsistenz im europäischen Bankensektor zu gewährleisten.

Diese technische Bereinigung der Validierungsregeln ist ein Routineprozess, der die fortlaufende Anpassung an praktische Herausforderungen im Reporting widerspiegelt.

Die Konsolidierung der Dokumente auf einer neuen Website-Sektion adressiert zudem einen häufig geäußerten Wunsch der Stakeholder nach verbesserter Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit der komplexen regulatorischen Vorgaben.

Es ist ein Schritt hin zu effizienterer Compliance.

Routine-Update für Meldepflichtige

Dies ist ein technisches Update, das für Banken und Aufsichtsbehörden, die direkt mit den EBA-Meldestandards arbeiten, relevant ist.

Es handelt sich um eine Bereinigung und Verbesserung der Usability, ohne neue geldpolitische oder makroprudenzielle Signale zu senden.

Die Relevanz liegt in der operativen Erleichterung und der Sicherstellung der Datenintegrität.