EBA: Banken atmen auf – OpRisk-Reporting erst ab Juni 2026
Fristverlängerung für OpRisk-Daten
Europas Banken erhalten eine Atempause: Die EBA verschiebt die erste obligatorische Meldung für erweiterte operationelle Risikodaten von März auf Ende Juni 2026.
Grund ist eine neue EU-Verordnung, die den Instituten mindestens sechs Monate zusätzliche Zeit zur Anpassung an die komplexen Anforderungen gibt.
Die EBA präzisiert nun, dass Banken das COREP OF Modul (Release 4.2) nutzen sollen und die Templates C 16.02 bis C 16.04 erst ab Juni 2026 zwingend sind.
Eine pragmatische Entscheidung, die den Banken dringend benötigte Klarheit und Vorbereitungszeit verschafft.
Regulierungsdruck bleibt hoch, Umsetzung hakt
Die Einführung neuer, granularer Meldepflichten für operationelle Risiken ist Teil der umfassenden Post-Krisen-Regulierungsagenda, die den Finanzsektor transparenter und widerstandsfähiger machen soll.
Banken stehen seit Jahren unter massivem Druck, ihre Dateninfrastrukturen zu modernisieren und den steigenden Anforderungen der Aufsichtsbehörden gerecht zu werden.
Diese Fristverlängerung ist ein klares Indiz dafür, dass die praktische Umsetzung solch komplexer Standards oft an ihre Grenzen stößt und die Realität der IT-Systeme und Prozesse in den Instituten berücksichtigt werden muss.
Pragmatismus im Detail, keine Politikwende
Diese EBA-Mitteilung ist keine geldpolitische oder aufsichtsrechtliche Kursänderung, sondern eine notwendige, technische Anpassung.
Sie ist von hoher Relevanz für alle Banken, die von den OpRisk-Meldepflichten betroffen sind, da sie konkrete Anweisungen und eine wichtige Fristverlängerung liefert.
Für den breiteren Markt hat sie jedoch keine direkten Auswirkungen, da es sich um eine operative Feinjustierung handelt.