EBA schärft Regeln für Bankenkonsolidierung und Hilfsdienste
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EBA schärft Regeln für Bankenkonsolidierung und Hilfsdienste

Prudenzielle Konsolidierung und Hilfsdienste

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 9. Januar 2026 ihren Bericht zur prudenzielle Konsolidierung und die finalen Leitlinien für Hilfsdienstleistungsunternehmen (ASU) gemäß der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) veröffentlicht.

Der Bericht, basierend auf Artikel 18(10) CRR, schlägt gezielte Empfehlungen für die EU-Kommission vor, um die Gesetzgebung anzupassen und klärt Implementierungsherausforderungen.

Er zielt auf Vereinfachung der Subkonsolidierung, bessere Ausrichtung an Rechnungslegungsstandards und Präzisierung der Kontrolldefinition ab, inklusive des "Dänischen Kompromisses" (Artikel 49 CRR).

Die Leitlinien, gemäß Artikel 4(5) CRR, definieren klare Kriterien für ASU-Aktivitäten wie operatives Leasing oder Datenverarbeitung, auch für Fintechs, um die Konsolidierung und Aufsicht zu harmonisieren.

Beide Publikationen sollen Effizienz, Verhältnismäßigkeit und einen fairen Wettbewerb fördern.

Regulatorische Präzision für Bankengruppen

Die EBA setzt ihre Bemühungen fort, die europäische Bankenaufsicht zu harmonisieren und die Fragmentierung zu reduzieren.

Diese Veröffentlichungen adressieren die Komplexität grenzüberschreitender Bankengruppen und die Notwendigkeit einer konsistenten Anwendung der CRR-Regeln.

Insbesondere die Klärung des Konsolidierungsumfangs und die Definition von Hilfsdienstleistungsunternehmen sind entscheidend, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Vergleichbarkeit der Eigenkapitalanforderungen in der gesamten EU zu verbessern.

Dies unterstützt das übergeordnete Ziel einer stärker integrierten Bankenunion und reagiert auf identifizierte Implementierungsherausforderungen.

Mehr Klarheit für komplexe Strukturen

Die EBA liefert wichtige Präzisierungen für die Anwendung der CRR, die für alle EU-Banken relevant sind.

Die Vereinfachung der Subkonsolidierung und klare Definition von Hilfsdienstleistungsunternehmen reduzieren Unsicherheiten und fördern eine einheitliche Aufsichtspraxis.

Die Empfehlungen an die EU-Kommission zeigen zudem den Bedarf an weiteren legislativen Anpassungen, um die Effizienz des Rahmens zu steigern.