EBA justiert Immobilien-Risikogewichte
Banken: Nur Referenzen neu
Die EBA hat ihre finalen Entwürfe zur Anpassung technischer Standards für Immobilien-Risikogewichte veröffentlicht.
Die Überarbeitung ist eine direkte Folge der neuen Kapitaladäquanzverordnung (CRR 3), die der EBA ein erweitertes Mandat für den Kreditrisiko-Standardansatz überträgt.
Im Kern handelt es sich um eine rechtliche Kosmetik: Bestehende Referenzen werden an das neue Bankenrahmenwerk angepasst, um volle regulatorische Konsistenz zu gewährleisten.
Auch die Verweise auf die IRB-Vorgaben werden entsprechend aktualisiert.
Inhaltliche Änderungen an der Methodik der Risikogewichtung sind damit nicht verbunden, es geht primär um die formale Ausrichtung an CRR 3.
CRR 3 als regulatorischer Treiber
Die Anpassung der EBA ist eine direkte Konsequenz der CRR 3, die das Fundament für die europäische Bankenregulierung neu justiert.
Mit dem erweiterten Mandat für den Standardansatz im Kreditrisiko zielt Brüssel auf eine weitere Harmonisierung ab.
Diese technische Aktualisierung unterstreicht den fortlaufenden Prozess, das EU-Bankenrecht kohärenter und widerspruchsfreier zu gestalten, insbesondere im sensiblen Bereich der Immobilienfinanzierung.
Reine Formalie, keine Neuausrichtung
Die EBA liefert eine rein technische Anpassung an die CRR 3. Sie sorgt für regulatorische Konsistenz und aktualisiert die Rechtsgrundlagen, ohne jedoch inhaltliche Änderungen an der Methodik der Risikogewichtung vorzunehmen.
Für Marktteilnehmer, die nach neuen Signalen zur Immobilienrisikobewertung suchen, bietet dieser Entwurf keine Überraschungen.