EBA finalisiert Buchungsstandards für Drittland-Banken: Mehr Klarheit ab 2026
Einheitliche Buchung für Drittland-Filialen
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 9. Januar 2026 ihre finalen technischen Regulierungsstandards (RTS) zu Buchungsregelungen für Drittland-Zweigniederlassungen veröffentlicht.
Diese Standards, die auf Artikel 48h der Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD) basieren, sollen die Umsetzung und Führung von Registerbüchern harmonisieren und die Aufsichtspraktiken EU-weit vereinheitlichen.
Die RTS legen Anforderungen in drei Kernbereichen fest: Methodik der Buchführung, Mindestinhalt der Aufzeichnungen und risikobezogene Informationen.
Sie liefern damit die notwendige Klarheit für die Identifizierung und Erfassung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, einschließlich Off-Balance-Sheet-Positionen.
EU-Regime für Drittland-Banken
Die nun finalisierten RTS sind ein Baustein des neuen EU-Regimes für Drittland-Kreditinstitute, das durch die Richtlinie (EU) 2024/1619 in die Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD) eingeführt wurde.
Dieses Regime schafft einen harmonisierten Rahmen für die Zulassung, Eigenkapitalausstattung, Liquidität, interne Governance und Berichterstattung von Drittland-Zweigniederlassungen in der EU.
Die EBA-Standards konkretisieren die Buchungsregelungen innerhalb dieses umfassenderen Rahmens und sollen eine konsistente Aufsicht über die Aktivitäten dieser Zweigniederlassungen gewährleisten.
Klarere Regeln für Drittland-Filialen
Die EBA liefert mit diesen finalen RTS die konkreten Werkzeuge für eine EU-weit einheitliche Anwendung der Buchungsregelungen für Drittland-Zweigniederlassungen.
Dies schafft Rechtssicherheit und Transparenz, sendet aber keine neuen geldpolitischen Signale, sondern konkretisiert bestehende regulatorische Anforderungen, die durch die CRD-Änderung 2024/1619 notwendig wurden.