EBA setzt dynamische Schwellen für CSD-Bargeldabwicklung fest
Neue Regeln für Abwickler-Risikomanagement
Die EBA hat finale Entwürfe für technische Standards veröffentlicht, die festlegen, wann Nicht-Banken-CSDs Banken für die Bargeldabwicklung nutzen dürfen, ohne zusätzliche Genehmigung zu benötigen.
Kern sind dynamische Schwellenwerte: Sie reichen von 3,75 Mrd. Euro oder 1,5% des jährlichen Abwicklungsvolumens bis zu 6,25 Mrd. Euro oder 2,5%.
Diese passen sich dem Risikoprofil an, was bedeutet: Mehr Aktivität erfordert höhere Anforderungen.
Ein pragmatischer Schritt zur Risikominimierung im europäischen Wertpapierabwicklungsmarkt.
CSDR-Umsetzung konkretisiert
Die Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (CSDR) ist seit Langem in Kraft, doch die Details der Umsetzung sind komplex.
Die EBA-Standards konkretisieren nun Artikel 54, der die Nutzung von Banken für die Bargeldabwicklung durch Wertpapierzentralverwahrer regelt.
Es geht darum, systemische Risiken zu minimieren, ohne den Markt unnötig zu belasten.
Für Marktteilnehmer bedeutet dies mehr Klarheit, aber auch die Notwendigkeit, ihre Prozesse an die dynamischen Schwellen anzupassen.
Pragmatismus trifft Risikosteuerung
Die EBA liefert mit diesen RTS den lange erwarteten Rahmen für die Bargeldabwicklung durch CSDs.
Die dynamischen Schwellen sind ein intelligenter Ansatz, um Risiken proportional zur Aktivität zu steuern.
Es ist eine technische, aber notwendige Konkretisierung der CSDR, die für die Stabilität des Wertpapierabwicklungsmarktes entscheidend ist.