EBA stärkt grenzüberschreitende Aufsicht: Krypto und neue Partner
Grenzenlose Aufsicht: EBA setzt neue Standards
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihre Richtlinien zur Äquivalenz von Vertraulichkeits- und Berufsgeheimnisregimen in Drittländern aktualisiert.
Diese Neufassung integriert die Anforderungen der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) und erweitert die Liste der als äquivalent anerkannten Jurisdiktionen, darunter Australien, China und das Vereinigte Königreich.
Damit harmonisiert die EBA den Ansatz der EU-Aufsichtsbehörden und schafft eine klarere Basis für den Informationsaustausch, was für die effektive grenzüberschreitende Zusammenarbeit unerlässlich ist.
EU-Aufsicht: Einheitlichkeit über Grenzen
In einer zunehmend vernetzten Finanzwelt ist der reibungslose Informationsaustausch zwischen Aufsichtsbehörden essenziell.
Die EBA treibt mit diesen Guidelines die Harmonisierung innerhalb der EU voran, um ein Flickenteppich nationaler Ansätze zu vermeiden.
Besonders die Einbeziehung von MiCAR signalisiert, dass die Regulierung digitaler Assets nicht an nationalen Grenzen haltmachen soll.
Dies ist ein Baustein in den umfassenderen Bemühungen der EU, ihre Finanzmarktregulierung zu stärken und international anschlussfähig zu machen.
Mehr Klarheit für grenzüberschreitende Aufsicht
Die Aktualisierung der EBA-Richtlinien ist eine notwendige Anpassung an die regulatorische Realität, insbesondere durch MiCAR.
Sie schafft Rechtssicherheit für den Informationsaustausch mit wichtigen Drittländern und ist damit operativ relevant für Finanzinstitute und Aufsichtsbehörden.
Es ist keine revolutionäre Neuerung, sondern eine konsequente Weiterentwicklung bestehender Rahmenwerke, die die Effizienz der Aufsicht erhöht.