SNB betont Eigenkapital vor Ausschüttungen und lehnt Staatsfonds ab
SNB: Eigenkapital stärken, Staatsfonds nein
Die SNB erzielte 2024 einen Gewinn von 81 Mrd. Franken, wovon 16 Mrd. als Bilanzgewinn verblieben, was Ausschüttungen an Bund und Kantone ermöglichte.
Dieser Gewinn stärkte das Eigenkapital, das die hohen und variablen Bilanzrisiken der Nationalbank abdecken muss.
Externe Vorschläge für höhere Ausschüttungen und geringeren Kapitalaufbau werden kritisch gesehen.
Die SNB betont, dass Ausschüttungen keine Selbstverständlichkeit sind, da künftige Gewinne von schwer vorhersagbaren Faktoren wie Aktien-, Gold- und Wechselkursen abhängen.
Die Preisstabilität ist das primäre Mandat, nicht die Gewinnerzielung.
Die SNB lehnt die Schaffung eines Staatsfonds zur Bewirtschaftung ihrer Devisenreserven strikt ab.
Sie benötigt vollen Zugriff auf diese Reserven zur Umsetzung ihrer Geldpolitik.
Ein Staatsfonds würde die Geldpolitik erschweren und höhere Renditen nur durch höhere Risiken für den Staat und die Steuerzahler erzielen.
SNB-Finanzen und Mandatsverteidigung
Die Äusserungen von Barbara Janom Steiner sind wichtig, da sie die finanzielle Stabilität der SNB und ihre geldpolitische Unabhängigkeit unterstreichen.
Nach dem hohen Verlust 2022 und dem Gewinn 2023/2024 ist die Diskussion um Eigenkapital und Ausschüttungen stets präsent.
Die klare Ablehnung eines Staatsfonds verteidigt die geldpolitische Handlungsfähigkeit der SNB und ihr primäres Mandat der Preisstabilität gegen externe Begehrlichkeiten, die auf die hohen Devisenreserven abzielen.
Dies ist entscheidend für das Vertrauen in die Zentralbank.
Stärkung der SNB-Unabhängigkeit
Die SNB kommuniziert klar ihre Priorität, das Eigenkapital zur Abdeckung hoher Bilanzrisiken zu stärken, was die langfristige Stabilität der Zentralbank untermauert.
Die definitive Ablehnung eines Staatsfonds ist ein starkes Signal zur Verteidigung der geldpolitischen Unabhängigkeit und des primären Mandats der Preisstabilität.
Dies ist wichtige Forward Guidance bezüglich der institutionellen Ausrichtung und der Abgrenzung von fiskalischen Interessen.