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EZB präzisiert Bankenaufsicht: Neuer Leitfaden für Basel III-Umsetzung

Kohärenz und Transparenz in der Bankenregulierung

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat eine öffentliche Konsultation zu einer überarbeiteten Version ihres Leitfadens für Optionen und Ermessensspielräume im EU-Recht gestartet.

Das Dokument, das im Juli 2025 finalisiert werden soll, legt den Ansatz der EZB bei der Beaufsichtigung signifikanter Kreditinstitute fest.

Es wurde aktualisiert, um die Änderungen des CRRIII-CRDVI-Pakets zu berücksichtigen, welches die finalen Basel III-Reformen in EU-Recht überführt.

Ziel ist es, Kohärenz, Effektivität und Transparenz in den Aufsichtsprozessen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) zu gewährleisten und die Gemeinsamen Aufsichtsteams (JSTs) zu unterstützen.

Der Leitfaden ist nicht rechtsverbindlich, dient aber als Richtschnur.

Die Anwendung der Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken wird bis Januar 2026 verschoben.

Basel III-Reformen erreichen die Praxis

Die Überarbeitung des EZB-Leitfadens ist ein entscheidender Schritt in der praktischen Umsetzung des CRRIII-CRDVI-Pakets, das die finalen Basel III-Reformen in europäisches Recht überführt.

Dieses Paket, verabschiedet im Mai 2024, stellt eine der umfassendsten Anpassungen der Bankenregulierung seit der Finanzkrise dar.

Der Leitfaden klärt, wie die EZB ihre Ermessensspielräume bei der Anwendung dieser komplexen Regeln nutzen wird, was für signifikante Banken im Euroraum von großer Bedeutung ist.

Die Konsultation ermöglicht es Marktteilnehmern, Einfluss auf die finale Ausgestaltung der Aufsichtspraxis zu nehmen.

Die Verschiebung der Marktrisiko-Anforderungen unterstreicht die Komplexität und den Anpassungsbedarf der Branche.

Wichtige Klarstellung für Banken

Der Leitfaden ist für institutionelle Investoren und Banken von hoher Relevanz, da er die praktische Anwendung der jüngsten EU-Bankenregulierung (CRRIII-CRDVI) durch die EZB detailliert.

Er bietet Transparenz über die Ausübung von Ermessensspielräumen und fördert eine kohärente Aufsicht im SSM.

Obwohl es sich um eine Konsultation handelt und keine neue Policy verkündet wird, sind die dargelegten Prinzipien und die Verschiebung der Marktrisiko-Anforderungen wichtige Signale für die Implementierungsphase der Basel III-Reformen.

Original: ECB Guide on options and discretions available in Union law

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