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EZB verhängt Millionenstrafe gegen ABANCA wegen mangelnder Klimarisiko-Bewertung

EZB bestraft ABANCA für Klimarisiko-Versäumnisse

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ABANCA Corporación Bancaria, S.A. periodische Strafzahlungen in Höhe von 187.650 € auferlegt.

Grund ist die Nichteinhaltung einer EZB-Entscheidung vom 1. Dezember 2023, die ABANCA zur Durchführung einer Wesentlichkeitsbewertung ihrer klima- und umweltbezogenen (C&E) Risiken verpflichtete.

Die Bank versäumte es, die materiellen C&E-Risiken ausreichend zu bewerten und zu dokumentieren, und erfüllte die Anforderung für 65 Tage nach der Frist vom 31. März 2024 nicht.

Die Höhe der Strafe berücksichtigt die Wesentlichkeit des Verstoßes, dessen Dauer und den Tagesumsatz der Bank.

Diese Maßnahme ist Teil eines eskalierenden Aufsichtsprozesses der EZB, der 2020 mit dem Leitfaden zu C&E-Risiken begann und über Stresstests und Feedback-Schreiben zu rechtsverbindlichen Entscheidungen führte.

Periodische Strafzahlungen dienen als Durchsetzungsmaßnahme, um Banken zur Einhaltung der Vorschriften zu zwingen.

ABANCA hat die Möglichkeit, die Entscheidung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anzufechten.

Klimarisiken im Fokus der EZB-Bankenaufsicht

Diese Strafzahlung unterstreicht die Entschlossenheit der EZB, die Einhaltung ihrer Vorgaben zu klima- und umweltbezogenen Risiken (C&E-Risiken) durch die beaufsichtigten Banken durchzusetzen.

Sie ist ein konkretes Beispiel für die "progressiv intrusiven Aufsichtsmaßnahmen", die die EZB seit 2020 ergriffen hat, beginnend mit Leitfäden und Stresstests bis hin zu rechtsverbindlichen Entscheidungen.

Der Fall ABANCA zeigt, dass die EZB nun von der reinen Erwartungsbildung zu direkten Durchsetzungsmaßnahmen übergeht.

Dies sendet ein klares Signal an alle beaufsichtigten Institute, die C&E-Risiken ernst zu nehmen und die Fristen einzuhalten, um ähnliche Sanktionen zu vermeiden.

Starke Durchsetzung von Klimarisiko-Regeln

Die EZB demonstriert mit dieser erstmaligen öffentlichen Strafzahlung ihre Entschlossenheit, die Einhaltung von Vorgaben zu klima- und umweltbezogenen Risiken aktiv durchzusetzen.

Dies ist ein starkes Signal an alle beaufsichtigten Banken, dass die EZB von der reinen Erwartungsbildung zu konkreten Sanktionen übergeht.

Es unterstreicht die hohe Priorität, die die EZB der Identifizierung und dem Management von C&E-Risiken beimisst, und schafft einen Präzedenzfall für zukünftige Durchsetzungsmaßnahmen bei Nichteinhaltung von Fristen.