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EZB prüft IPS-Fondsregeln nach CMDI-Reform: Buch signalisiert Anpassungsbereitschaft

IPS-Fonds: EZB prüft Regeln nach CMDI-Deal

Claudia Buch, Vorsitzende des EZB-Aufsichtsrats, hat in einem Schreiben an den Europaabgeordneten Markus Ferber die aktuellen Aufsichtserwartungen an ex ante Fonds von Institutsschutzsystemen (IPS) erläutert.

Die EZB verlangt derzeit die Einrichtung eines separaten ex ante Fonds für IPS, um eine Risikogewichtung von 0% für Engagements gegenüber IPS-Mitgliedern zu ermöglichen.

Diese Anforderung basiert auf Artikel 113(7) der Kapitaladäquanzverordnung (CRR), der sicherstellen soll, dass IPS-Systeme jederzeit über ausreichend verfügbare Mittel verfügen.

Buch betont, dass diese Haltung im aktuellen EZB-Leitfaden zu Optionen und Ermessensspielräumen verankert ist.

Nach der politischen Einigung über die Überarbeitung des Krisenmanagement- und Einlagensicherungsrahmens (CMDI) im Juni 2025 wird die EZB ihre Position jedoch überprüfen, sobald die entsprechenden Rechtsakte verabschiedet und veröffentlicht sind.

Regulierungsdebatte um Banken-Krisenmanagement

Das Schreiben reiht sich in die laufende Debatte um die Vollendung der Bankenunion und die Reform des Krisenmanagement- und Einlagensicherungsrahmens (CMDI) ein.

Institutsschutzsysteme (IPS) sind insbesondere für Genossenschaftsbanken und Sparkassen in einigen EU-Ländern von zentraler Bedeutung, da sie die Stabilität ihrer Mitglieder gewährleisten sollen.

Die politische Einigung zum CMDI-Paket im Juni 2025 zielt darauf ab, die Regeln für Bankenabwicklungen zu harmonisieren.

Die Bereitschaft der EZB, ihre Leitlinien zu überprüfen, deutet auf eine Anpassung an die neuen legislativen Realitäten hin und könnte Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen von IPS-Mitgliedern haben.

Wichtiger Hinweis auf mögliche Regulierungsanpassung

Das Schreiben ist ein wichtiges Signal an Banken, die Teil von Institutsschutzsystemen sind.

Es bestätigt die aktuelle, eher konservative Haltung der EZB zur Notwendigkeit segregierter Fonds, kündigt aber gleichzeitig eine Überprüfung und mögliche Anpassung dieser Leitlinien nach der Verabschiedung des CMDI-Pakets an.

Dies schafft Klarheit über den Prozess und deutet auf eine potenzielle Flexibilisierung oder Präzisierung der Anforderungen hin, die für die Kapitalplanung relevant sein könnte.