Keine Bewegung beim Basiszinssatz
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Keine Bewegung beim Basiszinssatz

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches bleibt zum Jahreswechsel unverändert bei 1,27 Prozent. Die Deutsche Bundesbank bestätigt die Stabilität der Kennzahl, die primär als Grundlage für Verzugszinsen dient.

Stabile EZB-Zinsen, stabiler Basiszinssatz

Der Basiszinssatz ist eine gesetzlich verankerte Größe, die zweimal jährlich von der Bundesbank neu berechnet wird.

Seine Entwicklung ist direkt an den Festzinssatz der Hauptrefinanzierungsoperationen der EZB gekoppelt.

Da die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen seit geraumer Zeit nicht verändert hat, war auch für den deutschen Basiszinssatz keine Bewegung zu erwarten.

Diese Routineankündigung unterstreicht die enge Verzahnung nationaler rechtlicher Vorgaben mit der europäischen Geldpolitik, ohne selbst neue Impulse zu setzen.

Routine ohne Nachrichtenwert

Die Bekanntgabe des Basiszinssatzes ist eine reine Pflichtübung der Bundesbank, die keinerlei neue Informationen für Finanzmärkte oder die Geldpolitik enthält.

Die Stabilität des Satzes spiegelt lediglich die unveränderten Leitzinsen der EZB wider.

Für institutionelle Investoren und Policy-Experten ist dies eine Notiz am Rande, die keine Analyse erfordert.