EZB bestraft ABANCA für Klimarisiko-Versäumnisse
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ABANCA Corporación Bancaria, S.A. periodische Strafzahlungen in Höhe von 187.650 € auferlegt.
Klimarisiken im Fokus der EZB-Bankenaufsicht
Diese Strafzahlung unterstreicht die Entschlossenheit der EZB, die Einhaltung ihrer Vorgaben zu klima- und umweltbezogenen Risiken (C&E-Risiken) durch die beaufsichtigten Banken durchzusetzen.
Sie ist ein konkretes Beispiel für die "progressiv intrusiven Aufsichtsmaßnahmen", die die EZB seit 2020 ergriffen hat, beginnend mit Leitfäden und Stresstests bis hin zu rechtsverbindlichen Entscheidungen.
Der Fall ABANCA zeigt, dass die EZB nun von der reinen Erwartungsbildung zu direkten Durchsetzungsmaßnahmen übergeht.
Dies sendet ein klares Signal an alle beaufsichtigten Institute, die C&E-Risiken ernst zu nehmen und die Fristen einzuhalten, um ähnliche Sanktionen zu vermeiden.
Starke Durchsetzung von Klimarisiko-Regeln
Die EZB demonstriert mit dieser erstmaligen öffentlichen Strafzahlung ihre Entschlossenheit, die Einhaltung von Vorgaben zu klima- und umweltbezogenen Risiken aktiv durchzusetzen.
Dies ist ein starkes Signal an alle beaufsichtigten Banken, dass die EZB von der reinen Erwartungsbildung zu konkreten Sanktionen übergeht.
Es unterstreicht die hohe Priorität, die die EZB der Identifizierung und dem Management von C&E-Risiken beimisst, und schafft einen Präzedenzfall für zukünftige Durchsetzungsmaßnahmen bei Nichteinhaltung von Fristen.