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LHV Group wegen Marktberichtsfehlern bestraft

Die EZB hat gegen die AS LHV Group eine Verwaltungsstrafe von 405.000 Euro verhängt. Grund ist die Falschmeldung von risikogewichteten Aktiva (RWA) für Marktrisiken über acht aufeinanderfolgende Quartale (Q2 2022 bis Q1 2024).

Signal für strengere Aufsicht

Diese Sanktion unterstreicht die anhaltende Priorität der EZB, Mängel in der Risikodatenaggregation und den Berichtsrahmen der Banken zu beheben.

Die korrekte Berechnung risikogewichteter Aktiva ist fundamental für die Bestimmung der Kapitalanforderungen und damit für die Stabilität des Finanzsystems.

Eine Unterschätzung der RWA verzerrt das Risikoprofil einer Bank und erschwert der Aufsicht die Einschätzung ihrer Widerstandsfähigkeit.

Der Fall LHV Group dient als Mahnung an alle beaufsichtigten Institute, ihre internen Kontrollen und Risikomanagementsysteme sorgfältig zu überprüfen, um ähnliche Verstöße zu vermeiden.

Fokus auf Datenqualität und Kontrollen

Die Sanktion gegen LHV ist solide relevant, da sie die fortgesetzte Wachsamkeit der EZB bei der Durchsetzung von Meldepflichten und der Qualität von Risikodaten demonstriert.

Obwohl es sich um einen Einzelfall handelt, sendet er ein klares Signal an alle beaufsichtigten Banken bezüglich der Bedeutung robuster Risikomanagement- und Kontrollsysteme.

Die Einstufung als "moderately severe" unterstreicht die Ernsthaftigkeit des Verstoßes.

Die Signalstärke ist deskriptiv, da es sich um die Umsetzung bestehender Regeln handelt und keine neue Politik angekündigt wird.