EBA sieht ungleichmäßige CVA-Risikobewertung
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat einen Folgebericht zur Peer Review der Aufsicht über das CVA-Risiko veröffentlicht. Der Bericht konzentriert sich auf die Ausnahme von Geschäften mit Nicht-Finanz-Gegenparteien in Drittländern.
CVA-Risikoaufsicht im Fokus der EBA
Die Bewertung des CVA-Risikos (Credit Valuation Adjustment) ist für Zentralbanken von Bedeutung, da sie die Bewertung von Derivategeschäften und damit die Stabilität des Finanzsystems beeinflusst.
Eine inkonsistente oder unzureichende Aufsicht über dieses Risiko könnte zu unerwarteten Verlusten bei Banken führen, insbesondere bei Transaktionen mit Drittland-Gegenparteien.
Der EBA-Bericht zeigt, dass die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen nicht überall gleich stark ist.
Dies könnte Implikationen für die Harmonisierung der Aufsichtspraktiken innerhalb der EU haben und erfordert weiterhin Aufmerksamkeit, um potenzielle systemische Risiken zu minimieren und die Einhaltung der Basel-III-Standards zu gewährleisten.
Uneinheitliche Umsetzung der CVA-Regeln
Der Bericht ist wichtig, da er die Fortschritte und weiterhin bestehenden Lücken bei der Aufsicht über das CVA-Risiko aufzeigt.
Die ungleichmäßige Umsetzung der RTS-Anforderungen durch die nationalen Behörden ist ein Signal für potenzielle Inkonsistenzen in der Risikobewertung und -steuerung im europäischen Bankensektor.
Dies ist deskriptiv, da es den aktuellen Stand der Dinge beschreibt, ohne neue politische Maßnahmen anzukündigen.
Die Relevanz liegt in der Bedeutung einer kohärenten Aufsicht für die Finanzstabilität.