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EBA aktualisiert Aufsichts-Transparenz

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine aktualisierte aggregierte Übersicht zur Implementierung und Umsetzung der überarbeiteten Eigenkapitalrichtlinie (CRD V) und der Richtlinie über Wertpapierfirmen (IFD) veröffentlicht. Ziel ist die Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Aufsichtspraktiken in den EU-Mitgliedstaaten, ohne zusätzliche Berichtslasten für die Institute zu schaffen.

Bedeutung für EU-Bankenaufsicht

Diese Veröffentlichung der EBA ist Teil der kontinuierlichen Bemühungen, die Harmonisierung und Transparenz im europäischen Bankensektor zu fördern.

Die CRD V und IFD sind zentrale Säulen des EU-Aufsichtsrahmens, die darauf abzielen, die Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen zu stärken.

Die Bereitstellung dieser aggregierten Daten ermöglicht es Marktteilnehmern, Regulierungsbehörden und der Öffentlichkeit, die unterschiedlichen Umsetzungsansätze in den Mitgliedstaaten besser zu verstehen und zu vergleichen.

Dies ist entscheidend für die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes und die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen.

Die EBA spielt hier eine Schlüsselrolle bei der Überwachung und Koordination der nationalen Aufsichtsbehörden.

Regelmäßige Transparenzübung

Die EBA-Mitteilung beschreibt eine jährliche Aktualisierung der Transparenzinformationen zur Umsetzung von CRD V und IFD.

Sie liefert deskriptive Daten über bestehende Aufsichtspraktiken und deren Harmonisierung.

Es handelt sich nicht um eine neue politische Ankündigung oder zukunftsgerichtete Leitlinien, sondern um eine Veröffentlichung von aggregierten Informationen, die für Spezialisten relevant sind, aber keine unmittelbaren Marktbewegungen auslösen.