Bundesbank schreibt 2,10 Prozent Bundesschatzanweisungen aus
Die Deutsche Bundesbank (Bundesbank) bietet im Auftrag des Bundes 2,10 Prozent Bundesschatzanweisungen mit einem angestrebten Emissionsvolumen von 6 Milliarden Euro an. Gebote für die bis März 2028 fälligen Papiere können am Dienstag, den 27. Januar 2026, abgegeben werden.
Feste Zinsen, kurze Laufzeit
Die ausgeschriebenen Bundesschatzanweisungen des Jahrgangs 2026 (2028) sind mit einem festen Zinssatz von 2,10 Prozent ausgestattet.
Ihre Fälligkeit ist für den 15. März 2028 terminiert.
Der Zinslauf beginnt am 29. Januar 2026, wobei die erste Zinszahlung am 15. März 2027 für einen Zeitraum von 410 Tagen vorgesehen ist.
Die Wertpapiere tragen die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000BU22122. Das angestrebte Emissionsvolumen, inklusive der Marktpflegequote, beläuft sich auf 6 Milliarden Euro.
Gebote bis Dienstagvormittag
Bietungsberechtigt für die Bundesschatzanweisungen sind ausschließlich die Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen.
Gebote müssen einen Nennbetrag von mindestens 1 Million Euro oder ein ganzes Vielfaches davon umfassen.
Kursgebote sind auf volle 0,005-Prozentpunkte zu stellen.
Die Abgabe der Gebote ist am Dienstag, den 27. Januar 2026, zwischen 8:00 Uhr und 11:30 Uhr Frankfurter Zeit möglich.
Der Valutierungstag ist Donnerstag, der 29. Januar 2026.
Routine mit Systemrelevanz
Die regelmäßige Ausschreibung von Bundesschatzanweisungen ist ein Standardinstrument zur Staatsfinanzierung.
Obwohl technisch eine Routineangelegenheit, sichert sie die Liquidität des Bundes und dient als wichtiger Referenzpunkt im Geldmarkt.
Ihre reibungslose Abwicklung unterstreicht die Funktionsfähigkeit der deutschen Finanzmärkte.
Quelle: Ausschreibung von Bundesschatzanweisungen
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