EZB verhängt 6,2 Mio. Euro Geldbuße gegen BofA Securities Europe SA
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EZB verhängt 6,2 Mio. Euro Geldbuße gegen BofA Securities Europe SA

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat BofA Securities Europe SA mit einer Verwaltungsgeldbuße von 6,2 Millionen Euro belegt. Grund sind vorsätzliche Verstöße gegen Meldepflichten für das Marktrisiko von 2022 bis 2024.

Falsch berechnete Risikopositionen

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat gegen BofA Securities Europe SA eine Verwaltungsgeldbuße von 6,2 Millionen Euro verhängt.

Der Grund: Die Bank meldete von 2022 bis 2024 in sechs aufeinanderfolgenden Berichtszeiträumen falsch berechnete risikogewichtete Aktiva für das Marktrisiko.

BofA Securities Europe SA berücksichtigte bei der Berechnung ihrer risikogewichteten Aktiva für das Marktrisiko Positionen in Staatsanleiheoptionen, die sie nach einem internen Modell ermittelt hatte.

Dies geschah, obwohl der Bank bekannt war, dass hierfür keine aufsichtliche Erlaubnis vorlag.

Infolgedessen wurden die risikogewichteten Aktiva zu niedrig angesetzt, was zu einer fehlerhaften Berechnung der Kapitalanforderungen führte.

Auswirkungen auf die Kapitalstärke

Risikogewichtete Aktiva sind ein zentrales Maß für das Risiko in den Büchern einer Bank und bilden die Grundlage für die Berechnung der Kapitalanforderungen.

Ein zu geringer Ansatz dieser Aktiva bedeutet, dass das Institut seine Kapitalanforderungen falsch berechnet und eine zu hohe Kernkapitalquote (CET1-Quote) gemeldet hat.

Die CET1-Quote ist ein entscheidender Indikator für die Kapitalstärke einer Bank und ihre Fähigkeit, Verluste zu absorbieren.

Die EZB stufte den Verstoß als „schwer“ ein, basierend auf ihrem Leitfaden zur Festlegung administrativer Geldbußen.

BofA Securities Europe SA hat das Recht, gegen den Beschluss Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union einzulegen.