BofA Securities Europe SA: EZB verhängt Millionenstrafe wegen Meldeverstößen
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BofA Securities Europe SA: EZB verhängt Millionenstrafe wegen Meldeverstößen

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat BofA Securities Europe SA mit einer Verwaltungsstrafe von 6,2 Millionen Euro belegt. Grund sind falsch berechnete risikogewichtete Aktiva für das Marktrisiko über sechs Berichtsperioden.

Falsche Risikoberechnung über Jahre

Zwischen 2022 und 2024 meldete BofA Securities Europe SA über sechs aufeinanderfolgende Berichtsperioden hinweg zu niedrige risikogewichtete Aktiva (RWA) für das Marktrisiko.

Die Bank bezog dabei Positionen aus Staatsanleihen-Optionen in ihren internen Modellansatz ein, obwohl ihr bekannt war, dass diese nicht von ihrer aufsichtsrechtlichen Genehmigung abgedeckt waren.

Dies führte zu einer ungenauen Berechnung und Meldung der RWA.

Risikogewichtete Aktiva sind ein Maß für die Risiken in den Büchern einer Bank und dienen als Grundlage für die Berechnung der Eigenkapitalanforderungen.

Die Unterschätzung der RWA bedeutete, dass die Bank ihre Eigenkapitalanforderungen nicht korrekt berechnete und eine höhere Common Equity Tier 1 (CET1) Quote auswies, als sie hätte tun sollen.

Die CET1-Quote ist ein Schlüsselindikator für die Kapitalstärke einer Bank und ihre Fähigkeit, Verluste aufzufangen.

Schwere des Verstoßes und Rechtsweg

Die EZB stufte den Verstoß als „schwerwiegend“ ein, basierend auf ihrem „Leitfaden zur Methode der Festsetzung administrativer Geldbußen“.

Dieser Leitfaden unterteilt Verstöße in Kategorien wie „geringfügig“, „mäßig schwerwiegend“, „schwerwiegend“, „sehr schwerwiegend“ und „extrem schwerwiegend“.

Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung präziser und korrekter Meldungen im Bankensektor, um die Finanzstabilität zu gewährleisten.

Falsche Angaben können das Vertrauen in die Aufsichtsprozesse untergraben und zu einer verzerrten Wahrnehmung der tatsächlichen Risikopositionen von Finanzinstituten führen.

BofA Securities Europe SA hat das Recht, die Entscheidung der EZB vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anzufechten.

Klares Signal für Meldepflichten

Diese hohe Strafe sendet ein unmissverständliches Signal an alle beaufsichtigten Institute: Die Einhaltung der Meldepflichten ist nicht verhandelbar.

Die bewusste Falschmeldung von Risikopositionen untergräbt das Fundament der Bankenaufsicht und wird konsequent geahndet.

Für die Finanzstabilität ist eine transparente und korrekte Risikodarstellung unerlässlich.