BOE verbessert Abwicklungsbereitschaft mit neuen Leitfäden
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BOE verbessert Abwicklungsbereitschaft mit neuen Leitfäden

Die Bank of England (BoE) veröffentlicht neue Leitfäden zur Umsetzung des britischen Abwicklungsregimes bei Bankenpleiten. Ziel ist die sichere Abwicklung ohne Steuergelder und Dienstleistungsunterbrechung.

Neue Wege bei der Bankenabwicklung

Die Bank of England (BoE) hat neue operative Leitfäden zur Umsetzung des britischen Abwicklungsregimes bei Bankenpleiten veröffentlicht.

Ein neuer Leitfaden präzisiert die Durchführung einer Übertragungsabwicklung, bei der Teile oder das gesamte Geschäft einer scheiternden Bank an einen privaten Käufer oder eine temporäre, BoE-eigene Brückenbank übertragen werden können.

Aktualisierungen des Leitfadens zur Bail-in-Abwicklung berücksichtigen die Lehren aus den Pleiten der Silicon Valley Bank und der Credit Suisse.

Eine zentrale Neuerung ist die Einführung eines alternativen Bail-in-Ansatzes, bei dem betroffene Gläubiger nicht übertragbare, bedingte Begünstigungsrechte erhalten.

Diese Rechte vereinfachen den Bail-in-Prozess und stellen einen potenziellen Anspruch auf Anteile oder Erlöse aus dem Verkauf von Anteilen dar, sobald die Abwicklung abgeschlossen ist.

Ruth Smith, Exekutivdirektorin der Abwicklungsdirektion, betonte, dass die Leitfäden "weitere Klarheit und zusätzliche Transparenz" darüber schaffen, wie die BoE eine Bankenpleite operativ managen würde.

Sichere Pleiten und grenzüberschreitende Klarheit

Das Abwicklungsregime der BoE soll sicherstellen, dass Banken ohne Störung kritischer Dienstleistungen wie Zahlungen und Einlagenzugang sowie ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel sicher scheitern können.

Es schützt die Finanzstabilität und stärkt das Vertrauen in das Bankensystem.

Beide operativen Leitfäden enthalten zudem Details zum Ansatz der BoE bei der Abwicklung von Bausparkassen.

Ergänzend hat die BoE einen "No-Action Letter" von der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) erhalten.

Diese Bestätigung bietet zusätzliche Sicherheit hinsichtlich der grenzüberschreitenden Funktionsfähigkeit von Bail-ins, indem sie die Schaffung nicht übertragbarer, bedingter Begünstigungsrechte für Investoren ohne Registrierung nach US-Wertpapierrecht für zulässig erklärt.