Solvency II Eigenmittel: BOE präzisiert Klassifizierungsregeln
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Solvency II Eigenmittel: BOE präzisiert Klassifizierungsregeln

Neue Leitlinien der Bank of England (BOE) präzisieren die Klassifizierung von Eigenmitteln unter Solvency II. Sie betreffen die Anwendung von Eigenmittelposten und die Genehmigungsverfahren für Versicherungsunternehmen.

Klare Regeln für Eigenmittel-Posten

Die Bank of England (BOE) hat umfassende Leitlinien zur Klassifizierung von Eigenmitteln unter Solvency II veröffentlicht.

Diese präzisieren die Anwendung von Eigenmittelposten und die Merkmale, die deren Einstufung in die verschiedenen Tiers bestimmen.

Die Leitlinien basieren auf Artikel 16 der EIOPA-Verordnung und den Artikeln 93 bis 95 der Solvency II-Richtlinie.

Sie stellen sicher, dass alle Eigenmittelposten, einschließlich solcher, die nicht auf den Standardlisten stehen, einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Verlustabsorptionsfähigkeit und der Notwendigkeit einer vorherigen aufsichtsrechtlichen Genehmigung für bestimmte Posten.

Die vertraglichen Vereinbarungen müssen dabei der Substanz und nicht nur der Form entsprechen, um die Qualität der Eigenmittel zu gewährleisten und eine Schwächung der Solvenzposition zu vermeiden.

Qualitätskriterien für Tier-1-Kapital

Die Leitlinien legen detaillierte Qualitätskriterien für Tier-1-Eigenmittel fest.

Dazu gehören voll eingezahltes Stammkapital und Vorzugsaktien, die die höchste Verlustabsorptionsfähigkeit aufweisen sollen.

Die Interpretation des Agio muss der wirtschaftlichen Substanz folgen.

Es wird betont, dass vertragliche Vereinbarungen die Flexibilität zur Beschaffung neuer Eigenmittel nicht behindern dürfen.

Zudem werden sogenannte Dividendenstopper, die Zahlungen auf Tier-1-Posten verhindern könnten, explizit untersagt, da sie die Rekapitalisierung erschweren und neue Kapitalgeber abschrecken könnten.

Auch die Behandlung von Rücklagen und die Berücksichtigung von Eigenanteilen werden präzisiert, um die Solvenzposition der Unternehmen zu schützen.

Mehr Klarheit, weniger Schlupflöcher

Diese detaillierten Leitlinien sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Eigenmittelbasis von Versicherern.

Sie schließen potenzielle Schlupflöcher und erhöhen die Transparenz bei der Kapitalbewertung, was die Finanzstabilität im Sektor verbessert.

Für die Aufsichtsbehörden bedeutet dies eine präzisere Handhabung, für die Unternehmen eine klarere, aber auch strengere regulatorische Landschaft.