Rückgedeckte Rückversicherung: PRA schlägt neue Regeln vor
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Rückgedeckte Rückversicherung: PRA schlägt neue Regeln vor

Die Prudential Regulation Authority (PRA) schlägt gezielte Änderungen für die Regulierung von rückgedeckten Rückversicherungen vor. Damit sollen Risiken aus dem anhaltenden Wachstum dieser Engagements gemindert und die Widerstandsfähigkeit des britischen Lebensversicherungsmarktes gestärkt werden.

Fehlende Risikoreflektion treibt Rü­ck­ver­si­che­rungs­wachs­tum

Die Prudential Regulation Authority (PRA) äußert Bedenken hinsichtlich des erheblichen Wachstums von Engagements in rückgedeckten Rückversicherungen, das durch den Markt für pauschale Pensionszusagen (Bulk Purchase Annuity, BPA) angetrieben wird.

Die derzeitige Regulierung unter Solvency UK spiegele die zugrunde liegenden Risiken nicht angemessen wider, was zu einer übermäßigen Abhängigkeit britischer Versicherer von diesen Arrangements führe.

Diese Fehlausrichtung fördere eine rasche Anhäufung unterschätzter Risiken, die die Sicherheit und Solidität der Versicherer sowie den Schutz der Versicherungsnehmer gefährden könnte.

Der Lebensversicherungs-Stresstest 2025 (LIST 2025) habe gezeigt, dass selbst geringe Engagements bei einem Ausfall einer einzelnen Gegenpartei erhebliche negative Auswirkungen auf die Kapitalpositionen der Unternehmen haben könnten.

Auch internationale Institutionen wie die International Association of Insurance Supervisors (IAIS) und der Internationale Währungsfonds (IWF) hätten diese Risiken identifiziert.

Die PRA beabsichtigt, dies durch eine Angleichung der Behandlung von rückgedeckten Rückversicherungen an wirtschaftlich ähnliche Vermögenswerte zu korrigieren.

CDA-Anpassung und neue Definitionen

Die PRA schlägt Änderungen an der Berechnung des Gegenparteiausfall-Anpassungsfaktors (CDA) für rückgedeckte Rückversicherungen unter den Solvency UK-Regeln vor.

Ziel ist es, die Behandlung dieser Engagements an wirtschaftlich ähnliche Vermögenswerte anzugleichen und Anreize für eine übermäßige Nutzung zu reduzieren.

Die Änderungen gelten nicht für Vereinbarungen, bei denen alle Risiken am oder vor dem 30. September 2026 vollständig auf den Rückversicherer übertragen wurden.

Die Vorschläge umfassen eine neue Definition von „rückgedeckter Rückversicherung“ im PRA-Regelwerk-Glossar sowie Anforderungen für die Zuweisung von Kreditratings und Kreditqualitätsstufen (CQS) für die CDA-Berechnung.

Das Inkrafttreten dieser Änderungen ist für den 1. Juli 2027 vorgesehen.

Die PRA betont einen einfachen, pragmatischen und risikosensitiven Ansatz, der darauf abzielt, die Implementierungskosten zu minimieren.

Überfällige Korrektur mit Weitblick

Diese Konsultation schließt eine kritische Regulierungslücke, die lange riskantes Verhalten im britischen Lebensversicherungsmarkt gefördert hat.

Durch die Angleichung der Behandlung von rückgedeckten Rückversicherungen an direkte Vermögensanlagen schließt die PRA ein Schlupfloch, das eine künstliche Risikoakkumulation begünstigte.

Obwohl Implementierungskosten anfallen, überwiegen die langfristigen Vorteile für die Finanzstabilität und den Schutz der Versicherungsnehmer diese deutlich.

Quelle: CP8/26 – Funded reinsurance

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