Banken und Versicherer sollen Klimarisiken strategisch managen
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Banken und Versicherer sollen Klimarisiken strategisch managen

Die britische Aufsichtsbehörde PRA fordert von Banken und Versicherern einen strategischen Ansatz zur Bewältigung finanzieller Klimarisiken. Dies umfasst Governance, Risikomanagement, Szenarioanalyse und Offenlegung.

Vier Säulen für den Umgang mit Klimarisiken

Die Prudential Regulation Authority (PRA) erwartet von Finanzinstituten einen umfassenden Ansatz zur Integration von Klimarisiken in ihre Geschäftsstrategie.

Dieser gliedert sich in vier Kernbereiche: die Verankerung der Risikobetrachtung in den Governance-Strukturen, die Einbeziehung in bestehende Risikomanagementpraktiken, die Nutzung langfristiger Szenarioanalysen für Strategie und Risikobewertung sowie die Entwicklung einer Offenlegungsstrategie.

Finanzielle Klimarisiken entstehen primär durch physische Risiken wie Extremwetterereignisse und langfristige Klimaveränderungen sowie durch Übergangsrisiken, die aus der Anpassung an eine kohlenstoffarme Wirtschaft resultieren.

Einzigartige Dimensionen der Klima-Gefahren

Die finanziellen Risiken des Klimawandels weisen mehrere Besonderheiten auf, die eine strategische Herangehensweise erfordern.

Sie sind weitreichend in Bezug auf Umfang und Ausmaß, betreffen verschiedene Geschäftsbereiche, Sektoren und Regionen und können nicht-linear, korreliert und irreversibel sein.

Zudem sind die Zeithorizonte, über die sich diese Risiken materialisieren, ungewiss und reichen oft über aktuelle Geschäftsplanungszyklen hinaus.

Trotz dieser Unsicherheit ist das Eintreten einer Kombination aus physischen und Übergangsrisiken vorhersehbar, wobei das Ausmaß zukünftiger Auswirkungen maßgeblich von heutigen Maßnahmen abhängt.

Grundlagen gelegt, aber überholt

Dieses Aufsichtsstatement legte 2019 wichtige Grundlagen für den Umgang mit Klimarisiken im britischen Finanzsektor.

Die darin formulierten Erwartungen an Governance und Risikomanagement waren wegweisend für die Branche.

Allerdings wurde das Dokument bereits am 31. Dezember 2024 offiziell durch eine neuere Version ersetzt, was seine direkte Relevanz für die aktuelle Praxis stark einschränkt.