Neue Leitlinien für den Branch Return der BOE veröffentlicht
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Neue Leitlinien für den Branch Return der BOE veröffentlicht

Die Bank of England (BOE) hat aktualisierte Leitlinien für den 'Branch Return' herausgegeben. Ausländische Banken müssen die neue Version des Meldeformulars erstmals für Daten per 30. Juni 2026 verwenden.

Präzise Definitionen für die Meldepflicht

Alle von der PRA zugelassenen Zweigstellen von Banken und Wertpapierfirmen mit Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs sind verpflichtet, den 'Branch Return' zu melden.

Die neue Version des Formulars ist erstmals für Daten per 30. Juni 2026 zu verwenden, mit einer Frist von dreißig Geschäftstagen nach dem Stichtag.

Eine 'Zweigstelle' wird als ständige Niederlassung definiert, die befugt ist, Verträge im Namen des Unternehmens zu verhandeln und abzuschließen, wobei Niederlassungen auf den Kanalinseln und der Isle of Man ausgeschlossen sind.

Beträge sind in absoluten, nicht gekürzten Werten, gerundet auf Tausender, anzugeben; Prozentsätze auf zwei Dezimalstellen.

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind auf Sterling-Äquivalentbasis zum Meldestichtag zu berichten.

Bilanzkonzepte orientieren sich weitgehend am FINREP-Rahmenwerk der EBA, weichen jedoch bei Einlagen ab, wo PRA-spezifische Konzepte wie 'Großkunden-Einleger', 'kleinere Unternehmen' und 'Transaktions-Einlagen' aus der Aufsichtserklärung SS 5/21 Anwendung finden.

Die Leitlinien wurden am 11. Februar 2026 für spezifische Memo-Posten aktualisiert.

Gelbe Zellen, graue Zellen: Was zu beachten ist

Gelb markierte Zellen sind nicht verpflichtend, doch Firmen müssen auf Anfrage Informationen zu Einlagen von Privatkunden und kleineren Unternehmen auf Transaktionskonten bereitstellen.

Ein Schwellenwert von 5.000 Kunden für Transaktionseinlagen dient der PRA als Indikator für die Notwendigkeit einer Verselbstständigung.

Die Anzahl der Kunden mit sofort verfügbaren Einlagen ist ein Hauptindikator für genauere Untersuchungen.

Grau markierte Zellen sind ebenfalls optional.

Separate Validierungsdokumente definieren Prüfregeln mit einer 1-Prozent-Fehlertoleranz; fehlerhafte Einreichungen können abgelehnt werden.

Firmen müssen zudem obligatorische Felder wie Firmenreferenznummer (FRN), rechtlicher Firmenname, Berichtsperioden-Enddatum (Ende Juni und Ende Dezember) und den verwendeten Rechnungslegungsstandard ausfüllen.

Regulatorische Last mit strategischer Bedeutung

Diese umfassenden Leitlinien unterstreichen die anhaltende Komplexität der Meldepflichten für ausländische Bankzweigstellen im Vereinigten Königreich.

Die detaillierten Vorgaben, insbesondere zu Einlagen und Validierungen, erfordern von den Instituten eine präzise Datenführung und kontinuierliche Anpassung ihrer internen Prozesse.

Die Betonung von Schwellenwerten für Einlagenkunden signalisiert zudem eine klare aufsichtsrechtliche Priorisierung von Liquiditätsrisiken und potenziellen Strukturänderungen.

Quelle: PRA Regulatory Digest – February 2026

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