BOE erleichtert Versicherungszweigstellen: Schwelle hoch, Berichtspflicht runter
Die Bank of England (BOE) hat ihr Policy Statement zu Versicherungszweigstellen aus Drittländern veröffentlicht. Sie erhöht den Schwellenwert für die Subsidiarisierung von 500 auf 600 Millionen Pfund und stellt die vierteljährliche Berichterstattung für alle Zweigstellen ein.
Schwellenwert steigt, Berichtspflicht sinkt
Die Prudential Regulation Authority (PRA) der Bank of England hat ihr Policy Statement zu Versicherungszweigstellen aus Drittländern finalisiert und damit auf das Konsultationspapier 20/25 reagiert.
Eine zentrale Änderung ist die Anhebung des Schwellenwerts für die Subsidiarisierung von 500 Millionen auf 600 Millionen Pfund.
Diese Anpassung berücksichtigt die Inflation und soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit sowie das Wachstum der britischen Wirtschaft fördern.
Der Schwellenwert definiert, ab wann ein Drittlandversicherer eher eine Tochtergesellschaft gründen als eine Zweigstelle betreiben sollte.
Zudem stellt die PRA die vierteljährliche Berichterstattung für *alle* Zweigstellen ein.
Diese Entscheidung ist eine wesentliche Abweichung vom ursprünglichen Vorschlag, der dies nur für kleinere Zweigstellen vorsah.
Eine weitere Analyse ergab, dass der zusätzliche Aufsichtsnutzen der vierteljährlichen Berichterstattung für größere Zweigstellen die damit verbundenen Kosten nicht rechtfertigt.
Der Übergang zur vollständigen Berichterstattung für betroffene Zweigstellen wird bis zum 31. Dezember 2027 verschoben.
Branche begrüßt Entlastung, fordert mehr
Die PRA erhielt 14 Rückmeldungen zum Konsultationspapier.
Die Befragten unterstützten die Anhebung des Subsidiarisierungsschwellenwerts von 500 auf 600 Millionen Pfund, da dies die langfristige Planungssicherheit und eine effizientere Kapitalnutzung verbessere.
Einige forderten jedoch eine weitere Erhöhung, die an die Inflation gekoppelt sein sollte.
Bezüglich der Berichterstattung wurde die Übernahme von Modifikationen durch Zustimmung (MbCs) in das PRA-Regelwerk begrüßt.
Die Wiedereinführung zweier jährlicher Berichtsvorlagen wurde als kostspielig kritisiert, während die Einstellung der vierteljährlichen Berichterstattung für kleinere Zweigstellen positiv aufgenommen wurde.
Die PRA begründete ihre Entscheidung, die vierteljährliche Berichterstattung für *alle* Zweigstellen einzustellen, mit dem geringen zusätzlichen Aufsichtsnutzen im Verhältnis zu den Kosten für die Branche.
Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit fördern.
Pragmatismus siegt über Bürokratie
Die PRA zeigt mit dieser Anpassung einen pragmatischen Ansatz, der die Belange der Branche ernst nimmt und unnötige Bürokratie abbaut.
Die Entscheidung, die vierteljährliche Berichterstattung für alle Zweigstellen einzustellen, ist ein klares Signal für eine effizientere Regulierung.
Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts, ohne die Finanzstabilität zu gefährden.