PRA präzisiert CRR-Definitionen im Regelwerk
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PRA präzisiert CRR-Definitionen im Regelwerk

Die britische Bankenaufsicht PRA hat ihre finale Politik zur Übertragung von CRR-Definitionen ins PRA-Regelwerk veröffentlicht. Das Policy Statement gibt Feedback auf die Konsultation CP19/25 und enthält die finalen Regelwerksänderungen, die ab 1. Januar 2027 gelten.

Klarheit statt Komplexität im Regelwerk

Das Policy Statement (PS) 14/26 der Prudential Regulation Authority (PRA) finalisiert die Überführung von Definitionen aus der Capital Requirements Regulation (CRR) in das PRA-Regelwerk.

Dies folgt auf eine Konsultation im Juli 2025 und zielt darauf ab, die CRR-Bestimmungen, die für den effektiven Betrieb des regulatorischen Perimeters und anderer Gesetzgebung notwendig sind, neu zu fassen.

Die Änderungen betreffen das PRA Rulebook Glossary, weitere Teile des Regelwerks und das Supervisory Statement (SS) 15/13 zu Gruppen.

Die PRA beabsichtigt, die meisten CRR-Definitionen ohne materielle Änderungen inhaltlich zu übernehmen, jedoch mit gezielten Verbesserungen zur Erhöhung der Klarheit.

Die Regelungen sind primär für PRA-autorisierte britische Banken, Bausparkassen und Investmentfirmen relevant, können aber alle von PRA-Regeln betroffenen Personen und deren Gegenparteien betreffen.

Die Umsetzung erfolgt zum 1. Januar 2027, parallel zum Basel 3.1-Paket.

Feinjustierungen nach Konsultation

Die PRA erhielt drei Rückmeldungen zur Konsultation, die das Ziel der Definitionstransferierung generell unterstützten.

Ein Respondent hob hervor, dass der Ansatz der PRA zukünftige Aktualisierungen des Regelwerks effizienter gestalten würde.

Es gab jedoch auch Vorschläge zur weiteren Vereinfachung, etwa durch eine konsistentere Kursivierung von CRR-Begriffen.

Die finale Politik der PRA beinhaltet daraufhin einige Anpassungen: eine konsistente Kursivierung eingebetteter CRR-Begriffe im Glossar, eine Änderung der Definition von 'Zweigniederlassung' zur besseren Angleichung an die CRR-Definition sowie eine Aktualisierung der 'Verbriefungs'-Definition, um die Konsistenz mit den Basel 3.1-Regeln der PRA zu gewährleisten.

Weitere kleinere, nicht-materielle Änderungen dienen der Klarheit.

Die PRA ist der Ansicht, dass diese Änderungen den Kern der ursprünglichen Vorschläge nicht wesentlich verändern.

Ein Schritt zu mehr Kohärenz

Die Überführung der CRR-Definitionen ins PRA-Regelwerk ist ein notwendiger, wenn auch bürokratischer Schritt zur Post-Brexit-Harmonisierung.

Während die PRA die Komplexität des Regelwerks zu reduzieren versucht, bleibt die eigentliche Herausforderung, eine kohärente und leicht navigierbare Aufsichtslandschaft zu schaffen.

Die nun umgesetzten Änderungen sind primär technischer Natur und signalisieren weniger eine inhaltliche Neuausrichtung als vielmehr den Abschluss eines administrativen Prozesses.