Pillar 2A: Bankenaufsicht passt Methodik an
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Pillar 2A: Bankenaufsicht passt Methodik an

Die Prudential Regulation Authority (PRA) der Bank of England (BoE) hat die erste Phase ihrer Überprüfung der Pillar 2A-Methoden abgeschlossen. Sie veröffentlicht die finalen Regeln zur Modernisierung der Kapitalanforderungen für Banken und Bausparkassen.

Neue Leitlinien für Bankenaufsicht

Die Prudential Regulation Authority (PRA) der Bank of England (BoE) hat die erste Phase ihrer Überprüfung der Pillar 2A-Methoden abgeschlossen und die finalen Regeln veröffentlicht.

Diese zielen darauf ab, die Kapitalanforderungen für Risiken zu adressieren, die nicht ausreichend durch Pillar 1 abgedeckt sind.

Die Überarbeitung ist Teil eines umfassenderen Programms zur Modernisierung des PRA-Ansatzes für Pillar 2A-Kapital, indem Informationen, Leitlinien und Transparenz bei der Festlegung von Pillar 2A-Kapital verbessert werden.

Insbesondere wurden die Auswirkungen der PRA-Regeln zur Umsetzung der Basel 3.1-Standards berücksichtigt.

Die Vorschläge für Kreditrisiken adressieren Bereiche der Unterkapitalisierung im Standardisierten Ansatz (SA) und aktualisieren den Ansatz für idiosynkratische Risiken.

Die finalen Änderungen umfassen Anpassungen des PRA-Regelwerks, aktualisierte Grundsatzerklärungen (SoPs) und Aufsichtserklärungen (SSs) sowie überarbeitete Pillar 2-Berichtspläne und Datenpunkte.

Diese neuen Regeln treten am 1. Januar 2027 in Kraft und sind für alle von der PRA regulierten Banken, Bausparkassen und Investmentfirmen relevant, mit Ausnahme von Kreditgenossenschaften.

Die PRA erhielt 20 Rückmeldungen zum Konsultationspapier, die generell die Absicht der PRA begrüßten, die Transparenz und Verhältnismäßigkeit der Politik zu erhöhen.

Die meisten Rückmeldungen betrafen die Kreditrisikovorschläge.

Feedback formt finale Politik

Die PRA erhielt 20 Rückmeldungen zu ihrem Konsultationspapier CP12/25. Die Befragten begrüßten grundsätzlich das Engagement der PRA, die Auswirkungen der Basel 3.1-Standards zu adressieren und die Transparenz sowie Verhältnismäßigkeit der Politik zu erhöhen.

Gleichzeitig forderten sie in vielen Bereichen eine weitere Reduzierung der Komplexität, mehr Proportionalität und zusätzliche Klarheit.

Die meisten Rückmeldungen bezogen sich auf die Kreditrisikovorschläge, insbesondere auf die Beibehaltung der Benchmarking-Methodik, die Kalibrierung systematischer Methoden und die Proportionalität des Ansatzes für idiosynkratische Kreditrisiken.

Nach sorgfältiger Prüfung dieser Antworten hat die PRA Änderungen an den Entwurfsdokumenten vorgenommen, um mehr Details und Klarheit zu schaffen.

Wesentliche Anpassungen umfassen den Ausschluss von KMU aus der systematischen Methodik für bedingungslos kündbare Engagements im Privatkundengeschäft und eine erhöhte Flexibilität bei der Bewertung idiosynkratischer Kreditrisiken.

Zudem wurden im Bereich des operationellen Risikos klärende Aktualisierungen vorgenommen.

Komplexität bleibt Herausforderung

Die Überarbeitung der Pillar 2A-Regeln ist ein notwendiger Schritt zur Stärkung der Bankenaufsicht und zur Anpassung an Basel 3.1. Sie erhöht die Transparenz und adressiert spezifische Unterkapitalisierungen, was die Finanzstabilität langfristig verbessern sollte.

Trotz der Bemühungen um Proportionalität und Klarheit bleibt die Komplexität der neuen Methodiken eine Herausforderung für die Institute bei der Implementierung.

Quelle: PS15/26 – Pillar 2A review – Phase 1

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