PRA passt Regeln für HMTs Auslandsvorschriften an
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PRA passt Regeln für HMTs Aus­lands­vor­schrif­ten an

Die Prudential Regulation Authority (PRA) hat ihre endgültige Politik zu den Änderungen des Regelwerks zur Anpassung an das 'Overseas Prudential Requirements Regime' (OPRR) des HM Treasury (HMT) veröffentlicht. Sie gibt Rückmeldung zu den Konsultationsantworten und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Umfassende Regelanpassungen für Auslandsexposure

Die Prudential Regulation Authority (PRA) hat ihre endgültige Politik zur Anpassung des Regelwerks an das 'Overseas Prudential Requirements Regime' (OPRR) des HM Treasury (HMT) veröffentlicht.

Die Änderungen betreffen zahlreiche Teile des PRA Rulebook, darunter das Glossar, verschiedene Abschnitte zu Kreditrisiko (CRR), Marktrisiko (CRR), Abwicklungsrisiko (CRR) und Pillar 2 Reporting.

Ebenso werden die Statements of Policy (SoP) 5/15 und 5/25 sowie die Supervisory Statements (SS) 31/15, 4/25 und 32/15 angepasst.

Diese Maßnahmen sind für alle von der PRA zugelassenen britischen Banken, Bausparkassen, Investmentfirmen und deren qualifizierende Mutterunternehmen relevant.

Ziel ist es, die Regeln an den neuen gesetzlichen Rahmen des OPRR anzupassen und ihre beabsichtigte Funktionsweise sicherzustellen, insbesondere im Umgang mit Auslandsexposures.

Konsultation bringt nur kleine Anpassungen

Die vorliegende Politik ist das Ergebnis der Konsultation zu CP3/26, die Änderungen am PRA Rulebook und SoP5/15 vorschlug, um das OPRR zu integrieren.

Die Vorschläge konzentrierten sich auf die Behandlung von Auslandsexposures innerhalb der Kreditrisiko- und Großkreditrahmen, einschließlich Exposures gegenüber ausländischen Institutionen und gedeckten Schuldverschreibungen.

Die PRA erhielt eine gemeinsame Antwort von zwei Konsultationsteilnehmern, die die Vorschläge grundsätzlich begrüßten, aber Beobachtungen und Klärungsbedarf äußerten.

Daraufhin hat die PRA nur klarstellende Änderungen am Entwurf vorgenommen, ohne die materielle Ausrichtung zu verändern.

Die neuen Regeln treten am 1. Januar 2027 in Kraft, zeitgleich mit der Implementierung der Basel 3.1 Standards.

Technische Anpassung ohne große Wirkung

Die Anpassungen des PRA-Regelwerks sind primär technischer Natur und zielen darauf ab, die Kompatibilität mit dem neuen OPRR des HMT sicherzustellen.

Für die betroffenen Banken und Investmentfirmen bedeutet dies vor allem eine verbesserte Klarheit bei der Interpretation der Regeln, ohne dass sich die materiellen Anforderungen wesentlich ändern.

Die Maßnahme ist somit eine notwendige, aber keine revolutionäre Weiterentwicklung der Aufsichtslandschaft.