Kreditgenossenschaften dürfen in Dienstleister investieren
Die Prudential Regulation Authority (PRA) der Bank of England hat ihre Regeln für Kreditgenossenschaften geändert. Ab dem 20. Februar 2026 dürfen diese in Unternehmen investieren, die ihnen unterstützende Dienstleistungen anbieten.
Erweiterte Investitionsfreiheit für Kreditgenossenschaften
Die Prudential Regulation Authority (PRA) hat die Anlagerichtlinien für Kreditgenossenschaften aktualisiert.
Gemäß der neuen Regel 6.3(6) dürfen Kreditgenossenschaften nun in Unternehmen investieren, die ausschließlich ihnen selbst, ihren Mitgliedern sowie anderen Genossenschaften mit einer Part 4A-Erlaubnis und deren Mitgliedern unterstützende Dienstleistungen anbieten.
Diese Investitionen müssen dem Wohl der Kreditgenossenschaft und ihrer Mitglieder dienen.
Es ist zudem zwingend, dass die angebotenen Dienstleistungen nicht Teil der regulierten Aktivitäten der Kreditgenossenschaft sind.
Diese Anpassung zielt darauf ab, die operative Flexibilität und Effizienz der Kreditgenossenschaften zu stärken, indem sie die Möglichkeit erhalten, in spezialisierte Dienstleister zu investieren, die ihre Kernfunktionen ergänzen.
Stärkung der genossenschaftlichen Infrastruktur
Die Regeländerung ist Teil eines kontinuierlichen Prozesses der PRA, das Regelwerk für Nicht-CRR-Firmen wie Kreditgenossenschaften anzupassen.
Bisher waren die Anlagemöglichkeiten für Kreditgenossenschaften stark eingeschränkt, um Risiken zu minimieren.
Die neue Bestimmung erkennt die Notwendigkeit an, dass Kreditgenossenschaften in ihre unterstützende Infrastruktur investieren können, um wettbewerbsfähig zu bleiben und ihren Mitgliedern effiziente Dienstleistungen zu bieten.
Dies fördert die Entwicklung spezialisierter Dienstleister im genossenschaftlichen Sektor und unterstützt die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gegenseitigen Gesellschaften, was letztlich der Stabilität und Innovationsfähigkeit des gesamten Sektors zugutekommt.
Pragmatische Anpassung
Diese Regelanpassung ist ein pragmatischer Schritt, der die Realitäten des modernen Finanzsektors widerspiegelt.
Sie ermöglicht Kreditgenossenschaften, ihre Dienstleistungen zu professionalisieren, ohne dabei unnötige Risiken einzugehen.
Für den Sektor bedeutet dies eine willkommene Flexibilisierung, die Innovation und Effizienz fördert, während die Aufsicht weiterhin die Risikokontrolle gewährleistet.
Quelle: PS5/26 – Credit Union Service Organisations
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