Neue MREL-Berichtsvorlagen der PRA ab 2027 verpflichtend
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Neue MREL-Berichtsvorlagen der PRA ab 2027 verpflichtend

Die Prudential Regulation Authority (PRA) der Bank of England hat ihre Berichtsvorlagen für die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) aktualisiert. Die neuen Regeln für MRL001 und MRL003 treten am 1. Januar 2027 in Kraft, die erste Einreichung erfolgt im Februar 2027.

Klare Regeln für MREL-Daten ab 2027

Die Bank of England hat umfassende Anweisungen und Vorlagen für die Berichterstattung zur Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) veröffentlicht.

Dieses Dokument konsolidiert alle relevanten Informationen für die PRA-MREL-Berichtsvorlagen MRL001 und MRL003. Die neuen Anweisungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft, wobei die erste Einreichung für den Berichtszeitraum bis zum 31. Dezember 2026 im Februar 2027 erfolgen muss.

Ziel ist es, Unternehmen bei der Erstellung vollständiger und präziser MREL-Berichte zu unterstützen.

Die zugrunde liegende Politik ist im PRA-Aufsichtsstatement (SS) 19/13 – Resolution Planning – dargelegt.

Das Dokument beinhaltet zudem eine Taxonomie sowie Definitionen für Schlüsselbegriffe wie MREL, CET1, AT1 und Tier-2-Kapital.

Präzise Angaben für MREL-Instrumente

Das Dokument enthält detaillierte Berichtshinweise, die betonen, dass alle Beträge in absoluten vollen Werten und Instrumente zu ihrem vollen Buchwert anzugeben sind.

Es präzisiert Definitionen für MREL-Ressourcen, externes MREL und internes MREL gemäß dem MREL SoP.

Für MRL001 wird der Umfang der Instrumente festgelegt, darunter AT1- und Tier-2-Kapitalinstrumente sowie vertraglich oder gesetzlich nachrangige MREL-fähige Verbindlichkeiten.

Auch vorrangige unbesicherte MREL-fähige Verbindlichkeiten und solche, die nicht für MREL qualifizieren, aber gleichrangig sind, werden behandelt.

Die Anweisungen für Tier-2-Instrumente klären die Behandlung von Restlaufzeiten unter einem Jahr, wobei der volle Betrag bis zu einem Jahr vor Fälligkeit angerechnet werden kann.

Komplexität bleibt, aber Transparenz steigt

Dieses Dokument liefert, obwohl hochtechnisch, entscheidende Klarheit für Finanzinstitute bei der MREL-Berichterstattung.

Die detaillierten Anweisungen und konsolidierten Informationen sollten Unklarheiten reduzieren und die Compliance-Bemühungen rationalisieren.

Die inhärente Komplexität der MREL-Anforderungen bedeutet jedoch, dass eine fachkundige Interpretation für eine präzise Umsetzung weiterhin unerlässlich bleibt.