FXJSC-Umfrage: Londoner Devisenumsatz nach neuen Regeln melden
Die Bank of England hat über das Foreign Exchange Joint Standing Committee (FXJSC) neue Richtlinien für die halbjährliche Devisenumsatz-Umfrage veröffentlicht. Diese definieren, wie Banken den Londoner Devisenhandel für Oktober 2025 melden sollen.
Londoner Devisenhandel: 'Priced out of London' zählt
Die halbjährliche FXJSC-Umfrage zielt darauf ab, ein detailliertes, genaues und robustes Bild des Londoner Devisenmarktes zu zeichnen.
Im Gegensatz zur dreijährlichen BIZ-Umfrage, deren Daten schnell veralten können, bietet die FXJSC-Erhebung aktuellere Informationen.
Ein zentraler Unterschied ist die Definition der einzubeziehenden Geschäfte: Für die FXJSC-Umfrage zählen Transaktionen, die 'priced out of London' wurden, also mit Bezug auf einen Londoner Dealing Desk bepreist wurden.
Dies bedeutet, dass selbst Geschäfte, die von einem Frankfurter Vertriebsbüro mit einem deutschen Unternehmen abgeschlossen wurden, in die Londoner Statistik einfließen, sofern die Preisbildung in London erfolgte.
Der Umsatz wird als Bruttowert aller neuen Geschäfte definiert.
Direkte Cross-Currency-Transaktionen zählen als Einzeltransaktionen, während solche über eine Drittwährung als zwei separate Geschäfte erfasst werden müssen.
Netting-Vereinbarungen und Offsets sind zu ignorieren, und CLS-Pay-in-Daten dürfen nicht als Quelle verwendet werden.
Wer mit wem: Gegenparteien und Währungskonversion
Die Umfrage erfordert eine detaillierte Aufschlüsselung der Gegenparteien in Kategorien wie Reporting Dealers, Other Banks, Other Financial Institutions (einschließlich Zentralbanken und Staatsfonds) und Non-Financial Institutions.
Dies ist entscheidend, um Doppelzählungen zu vermeiden.
Die geografische Zuordnung als 'Resident' oder 'Non-Resident' richtet sich nach dem Standort der Gegenpartei im Vereinigten Königreich.
Interne Geschäfte zwischen verschiedenen Desks oder Tochtergesellschaften sind grundsätzlich zu melden, während Transaktionen zur internen Risikosteuerung oder Back-to-back-Deals ausgeschlossen werden.
Alle gemeldeten Transaktionen müssen in Millionen US-Dollar-Äquivalenten angegeben werden, wobei eine festgelegte Rangfolge der Währungen für die Umrechnung zu beachten ist.
Präzision für die Markttransparenz
Diese detaillierten Richtlinien unterstreichen die Bedeutung präziser Daten für die Überwachung des Londoner Devisenmarktes.
Sie stellen sicher, dass die erhobenen Umsatzdaten ein unverzerrtes Bild der Marktaktivität liefern, was für die Finanzstabilität entscheidend ist.
Die Komplexität der Regeln zeigt jedoch auch den Aufwand, der für eine valide Datenerfassung erforderlich ist.