Wertpapierleihe: Gebühr steigt, Kauflimit sinkt
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Wertpapierleihe: Gebühr steigt, Kauflimit sinkt

Die Bank von Japan (BoJ) passt die Bedingungen ihrer Wertpapierleihefazilität (SLF) an. Ab dem 16. Juli 2026 steigt die Mindestgebühr, und das Limit für aufeinanderfolgende Käufe derselben Emission wird reduziert.

Gebühren steigen, Kauflimit sinkt

Die Bank von Japan (BoJ) hat eine Anpassung ihrer Wertpapierleihefazilität (SLF) beschlossen, um die reibungslose Abwicklung japanischer Staatsanleihen (JGSs) zu unterstützen.

Ab dem 16. Juli 2026 steigt die Mindestgebühr für die SLF von 0,25 Prozent auf 0,50 Prozent.

Diese Erhöhung zielt darauf ab, die Nutzung der Fazilität zu optimieren und gleichzeitig die Marktfunktion zu stärken.

Parallel dazu wird die Obergrenze für den aufeinanderfolgenden Kauf derselben Emission von JGBs von der BoJ von maximal 50 auf 30 Geschäftstage reduziert.

Diese Maßnahme soll die Konzentration auf einzelne Emissionen verringern und eine breitere Verteilung der Liquidität im Markt fördern.

Die BoJ betont, dass diese Schritte die stetige Verbesserung des JGB-Marktes widerspiegeln und eine temporäre, sekundäre Quelle für JGSs bereitstellen.

Klärung der Rückkauf-Regeln

Die BoJ präzisiert zudem die Handhabung der reduzierten Rückkaufbeträge im Rahmen der SLF.

Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität im JGB-Markt, die bereits am 17. Juni 2025 veröffentlicht wurden, werden fortgesetzt.

Bei der Beurteilung der Liquiditätsverbesserung berücksichtigt die BoJ hauptsächlich den ausstehenden Betrag der betreffenden Emissionen im Markt.

Der ausstehende Betrag der für die gelockerten Bedingungen relevanten Emissionen hat bereits die Obergrenze von etwa 1,5 Billionen Yen erreicht.

Die BoJ wird die Marktentwicklungen weiterhin genau beobachten.

Darüber hinaus bleiben andere Bedingungen der SLF unverändert: Es gibt weiterhin zwei Angebote pro Tag, alle von der BoJ gehaltenen JGBs und T-Bills können angeboten werden, und die Obergrenze für Käufe pro Emission entspricht dem ausstehenden BoJ-Bestand.