DFA-Emittenten: Mehr Transparenz für Anleger ab Oktober
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DFA-Emittenten: Mehr Transparenz für Anleger ab Oktober

Ab dem 1. Oktober 2026 müssen Emittenten digitaler Finanzanlagen (DFAs) detailliertere Informationen zu ihren Emissionen offenlegen. Eine entsprechende Verordnung des russischen Justizministeriums wurde registriert.

Bilanzdaten und Kreditratings im Fokus

Ab dem 1. Oktober 2026 müssen Emittenten digitaler Finanzanlagen (DFAs) deutlich mehr Informationen über die Bedingungen ihrer Emissionen offenlegen.

Eine entsprechende Verordnung, die zusätzliche Anforderungen enthält, wurde vom russischen Justizministerium registriert.

Das Dokument erweitert die Liste der offenzulegenden Emittentendaten.

Eine Entscheidung zur Emission von DFAs muss künftig Daten aus den Rechnungslegungsabschlüssen des Emittenten oder einen Link zur entsprechenden Webseite enthalten.

Zudem muss bei einem vorhandenen Kreditrating ein Link zur Webseite der vergebenden Ratingagentur angegeben werden.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Informationsasymmetrie zu reduzieren und Anlegern eine fundiertere Grundlage für ihre Entscheidungen zu bieten.

Kredit-DFAs: Anleger übernehmen Ausfallrisiko

Ein besonderer Fokus liegt auf der Emission von Kredit-DFAs.

Diese ermöglichen es Anlegern, Auszahlungen zu erhalten, die an Zahlungen aus Bankdarlehensverträgen gekoppelt sind.

Beim Erwerb solcher Instrumente übernimmt der Anleger das Ausfallrisiko, das ursprünglich vom Kreditgeber getragen wird.

Daher müssen Banken bei der Emission von Kredit-DFAs Anleger über die relevanten Darlehensverträge und die jeweiligen Kreditnehmer informieren.

Bei Kreditportfolios sind Informationen zur qualitativen Bewertung, zu allen Hauptkreditnehmern und zum Anteil überfälliger Zahlungen offenzulegen.

Diese komplexen Produkte sind ausschließlich für qualifizierte Anleger bestimmt.