Zentralbank reformiert nachrangige Instrumente: Kapitalstärkung
CBR Press Read in English

Zentralbank reformiert nachrangige Instrumente: Kapitalstärkung

Die Russische Zentralbank (CBR) hat neue Ansätze zur Regulierung nachrangiger Instrumente von Kreditinstituten entwickelt. Die Reform soll die Kapitaladäquanz von Banken in Stresssituationen verbessern und die Attraktivität für Investoren erhöhen.

Kapitalpuffer unter Stress

Die Reform der Russischen Zentralbank zielt darauf ab, die Fähigkeit von Banken zur Kapitalwiederherstellung in Stressphasen zu stärken.

Eine zentrale Neuerung ist die Anhebung des Kapitaladäquanzniveaus, das den Write-off oder die Konvertierung von nachrangigen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) auslöst.

Dies ermöglicht Banken, ihre Mechanismen zur Wiederherstellung des harten Kernkapitals schneller zu aktivieren und so die Auswirkungen einer Kreditklemme in einem Stressszenario abzufedern.

Zudem werden Zinszahlungen begrenzt, wenn die Kapitaladäquanzquoten unter bestimmte Schwellenwerte fallen (N1.1 – 7,5%; N1.2 – 9%; N1.0 – 11%), um Kapital in kritischen Phasen zu schonen.

Systemrelevante Kreditinstitute (SICIs) dürfen künftig keine nachrangigen Instrumente des Ergänzungskapitals (T2) mehr begeben, da deren Wirkung verzögert eintritt.

Stattdessen sollen neue AT1-Instrumente die finanzielle Widerstandsfähigkeit dieser Banken erhöhen und systemische Risiken mindern.

Anreize für Anleger

Auch für Investoren bringt die Reform attraktive Neuerungen.

Nach einem Write-off von AT1-Instrumenten besteht nun die Möglichkeit, den Nominalwert wiederherzustellen, sofern sich die finanzielle Widerstandsfähigkeit der Bank verbessert hat.

Dies soll das Vertrauen der Anleger erhalten und Investitionen in solche Instrumente fördern.

Für nachrangige Instrumente mit variablem Zinssatz wird der Höchstwert auf Leitzins plus zehn Prozentpunkte angehoben, was die Attraktivität für Anleger weiter steigert.

Zudem entfällt die bisherige Bedingung der Dauerhaftigkeit für AT1-Instrumente; eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren wird eingeführt.

Diese Änderung spricht Anleger an, die ihre Mittel nicht auf unbestimmte Zeit binden möchten.

Überfällig, aber nicht revolutionär

Diese Reform ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Kapitalbasis russischer Banken, insbesondere im Hinblick auf systemrelevante Institute.

Die Kombination aus erhöhten Triggern und Anreizen für Investoren könnte die Stabilität in Krisenzeiten signifikant verbessern.

Dennoch bleibt abzuwarten, wie schnell die notwendigen Gesetzesänderungen umgesetzt werden und welche Akzeptanz die neuen Instrumente am Markt finden.