EBA und AMLA schließen Übergabe von Geldwäsche-Mandaten ab
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EBA und AMLA schließen Übergabe von Geldwäsche-Mandaten ab

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 1. Januar 2026 alle Mandate zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an die neue AMLA übergeben. Dies markiert einen Meilenstein im Kampf der EU gegen Finanzkriminalität.

AMLA übernimmt EBA-Mandate

Am 1. Januar 2026 haben die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) die vollständige Übergabe aller AML/CFT-Mandate und -Funktionen abgeschlossen.

Dieser Schritt markiert einen Meilenstein im Kampf der EU gegen Finanzkriminalität und beendet das seit 2020 bestehende eigenständige EBA-Mandat.

Die Übergabe ist Teil des neuen EU-AML/CFT-Pakets, das die AMLA als zentrale Instanz eines integrierten europäischen Aufsichtssystems etabliert.

Dank enger Zusammenarbeit erfolgte der Übergang reibungslos.

Wichtige EBA-Instrumente wie die EuReCa-Datenbank, Aufsichtserkenntnisse und Risikobewertungen wurden an die AMLA übertragen.

Alle bestehenden EBA-Leitlinien und Standards bleiben in Kraft, bis die AMLA sie ersetzt, was regulatorische Kontinuität sichert.

AMLA als neue EU-Zentralinstanz

Im neuen Rahmen wird die AMLA das einheitliche EU-Regelwerk vervollständigen, die Aufsichtskonvergenz vorantreiben und die Arbeit der FIUs koordinieren.

Sie wird zudem 40 der komplexesten Finanzinstitute oder -gruppen in der EU direkt beaufsichtigen.

Die EBA adressiert weiterhin Geldwäscherisiken durch die Aufsichtsregulierung und arbeitet eng mit der AMLA zusammen für einen kohärenten Rahmen.

Ein starkes Kooperationsrahmenwerk durch ein Memorandum of Understanding zwischen den ESAs und der AMLA ermöglicht regelmäßigen Informationsaustausch und gemeinsame Initiativen.

Ziel ist eine effektivere und konsistentere EU-Antwort auf Finanzkriminalität.