EBA kritisiert dauerhafte Erleichterungen bei Nachhaltigkeitsberichten
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EBA kritisiert dauerhafte Erleichterungen bei Nachhaltigkeitsberichten

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine Stellungnahme zu den überarbeiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) veröffentlicht. Sie begrüßt Vereinfachungen, kritisiert aber dauerhafte Erleichterungen.

Dauerhafte Erleichterungen untergraben Transparenz

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine Stellungnahme zu den Entwürfen der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) veröffentlicht.

Sie begrüßt zwar die Vereinfachungen und die Reduzierung der Berichtskosten, kritisiert aber die dauerhafte Natur bestimmter Erleichterungen.

Die EBA fordert, dass Institute weiterhin nachhaltigkeitsbezogene Risiken analysieren und empfiehlt zeitliche Begrenzungen für Entlastungen.

Die Behörde warnt, dass die kumulativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Erleichterungen die Menge der quantitativen Informationen von Unternehmen erheblich reduzieren könnten.

Dies würde dem Kommissionsziel der Priorisierung quantitativer Daten entgegenwirken und die Last auf Nutzer, wie Banken, verlagern.

Unternehmen im Geltungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollten die Anforderungen erfüllen können.

Dauerhafte Erleichterungen könnten zudem die Interoperabilität mit internationalen Standards untergraben und den Aufwand für Finanzinstitute erhöhen, die dann bilateral Informationen für ihr Risikomanagement einholen müssten.

Die EBA ermutigt die Kommission, diese Bedenken vor der Verabschiedung der geänderten ESRS zu prüfen.

Von EFRAG vereinfacht, von EBA geprüft

Die Bilanzrichtlinie, geändert durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), regelt die Bedingungen für die Annahme delegierter Rechtsakte zu den ESRS, inklusive der Einholung einer EBA-Stellungnahme.

Die Europäische Kommission beauftragte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) 2025 mit der Vereinfachung der ESRS ('Set 1').

EFRAG schloss diese Aufgabe Ende November 2025 ab und veröffentlichte die Entwürfe der geänderten ESRS am 3. Dezember 2025, nach einer öffentlichen Konsultation im Sommer 2025. Diese Entwürfe legen vereinfachte Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen unter der CSRD fest.

Die EBA ist gemäß ihrer Gründungsverordnung zur Abgabe solcher Gutachten verpflichtet.

Mut zur Lücke – mit Risiken

Die EBA-Stellungnahme zeigt, dass der Spagat zwischen Bürokratieabbau und Transparenz ambitioniert bleibt.

Während Vereinfachungen grundsätzlich begrüßenswert sind, bergen dauerhafte Ausnahmen die Gefahr, die Datenqualität für die Risikobewertung zu mindern.

Für Finanzinstitute bedeutet dies potenziell erhöhten Aufwand, um fehlende Informationen bilateral zu beschaffen.