EBA konsultiert Anpassungen für Systemrisikopuffer gegen Klimarisiken
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EBA konsultiert Anpassungen für Systemrisikopuffer gegen Klimarisiken

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine öffentliche Konsultation zu Entwürfen zur Änderung ihrer Leitlinien für den Systemrisikopuffer gestartet. Ziel ist die effektivere Nutzung des Puffers zur Adressierung von Klimarisiken.

Granularität für Klimarisiken

Die überarbeiteten Leitlinien führen eine höhere Granularität bei der Identifizierung von Engagements ein, die physischen und Übergangsrisiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel unterliegen.

Dies geschieht durch verbesserte sektorale und geografische Klassifikationen.

Zudem fließen Erkenntnisse aus der Umsetzung bestehender Systemrisikopuffer-Maßnahmen in den Mitgliedstaaten ein, um deren Gestaltung, Überwachung und Reziprozität zu verbessern.

Die EBA reagiert damit auf die Klarstellung in Artikel 133 der Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD VI), dass der Systemrisikopuffer zur Adressierung von Klimarisiken genutzt werden darf.

Fristen für Stellungnahmen und Anhörung

Interessierte Parteien können bis zum 30. April 2026 Kommentare zum Konsultationspapier einreichen.

Eine virtuelle öffentliche Anhörung findet am 9. April 2026 von 15:00 bis 16:00 Uhr MEZ statt.

Die Registrierung hierfür ist bis zum 1. April 2026 (16:00 Uhr MEZ) möglich.

Alle eingegangenen Kommentare werden nach Abschluss der Konsultation veröffentlicht, sofern nicht anders gewünscht.