EBA vereinfacht Pillar 3 Offenlegung für ESG, Eigenkapital, Schattenbanken
Die EBA hat ihren Abschlussbericht zu den technischen Durchführungsstandards (ITS) für die Säule-3-Offenlegungen veröffentlicht. Ziel ist die Vereinfachung der Anforderungen an ESG-Risiken, Eigenkapitalpositionen und Schattenbanken-Engagements.
Proportionalität bei ESG-Risiken
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihren finalen Entwurf für die technischen Durchführungsstandards (ITS) zur Säule-3-Offenlegung vorgelegt.
Dieser Entwurf finalisiert die Implementierung neuer Offenlegungsanforderungen gemäß der Kapitaladäquanzverordnung (CRR3).
Insbesondere werden die Anforderungen an ESG-bezogene Risiken überarbeitet und der Anwendungsbereich erweitert.
Künftig müssen nicht nur große, börsennotierte Institute, sondern auch große, nicht börsennotierte Institute, kleine und nicht komplexe Institute (SNCIs) sowie große Tochtergesellschaften ESG-Informationen offenlegen.
Gleichzeitig verfolgt die EBA das Ziel der Vereinfachung und Stärkung der Proportionalität im Aufsichtsrahmen.
Ein maßgeschneiderter Ansatz sieht unterschiedliche Vorlagen je nach Institutstyp vor.
SNCIs müssen beispielsweise nur wesentliche Informationen zu physischen und Übergangsrisiken sowie zu Engagements in fossilen Brennstoffen offenlegen.
Für große Institute gibt es keine neuen Anforderungen, aber eine verbesserte Klarheit basierend auf eingegangenen Fragen und Antworten.
Schattenbanken und Eigenkapital im Fokus
Der finale Entwurf der ITS umfasst zudem neue Offenlegungsanforderungen für das aggregierte Engagement gegenüber Schattenbanken und Änderungen an den Anforderungen für Eigenkapitalpositionen.
Proportionalität und Vereinfachung waren auch hier leitende Prinzipien.
Die ITS implementieren außerdem den neuen NACE-Klassifizierungscode (NACE Rev 2.1) in den relevanten Vorlagen.
Darüber hinaus werden Klarstellungen zur Aufhebung der Leitlinien für notleidende und gestundete Engagements bereitgestellt, da die entsprechenden Offenlegungsanforderungen bereits in einer früheren Durchführungsverordnung enthalten sind.
Diese Anpassungen spiegeln die Antworten auf Fragen aus der Industrie wider und zielen auf eine leichtere operative Umsetzung der ITS ab.
Bürokratieabbau mit erweiterten Pflichten
Die EBA strebt zwar eine Vereinfachung der regulatorischen Last an, doch die erweiterte Offenlegungspflicht für ESG-Risiken wird mehr Institute betreffen.
Trotz des proportionalen Ansatzes bedeutet dies für viele kleinere Akteure eine neue Berichtspflicht.
Dieser Spagat zwischen Bürokratieabbau und dem steigenden Bedarf an Transparenz bleibt eine zentrale Herausforderung für die Aufsichtsbehörden.