EBA beendet Überwachung von Legacy-Instrumenten – Fokus auf Kapitalqualität
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EBA beendet Überwachung von Legacy-Instrumenten – Fokus auf Kapitalqualität

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihre spezialisierte Arbeit zur Überwachung von Legacy-Instrumenten abgeschlossen. Die Entscheidung zielt darauf ab, die Kapitalstrukturen der Institute zu vereinfachen und die aufsichtsrechtliche Komplexität zu reduzieren.

Klare Kapitalstrukturen statt Komplexität

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihre spezialisierte Arbeit zur Überwachung von Legacy-Instrumenten abgeschlossen.

Diese Entscheidung steht im Einklang mit der langjährigen Erwartung der EBA, dass solche Instrumente im Laufe der Zeit eliminiert werden sollten.

Das Auslaufen dieser Altschuldinstrumente ist von entscheidender Bedeutung, um eine klare Rangfolge der Nachrangigkeit innerhalb der Kapitalstrukturen der Institute aufrechtzuerhalten.

Eine transparente Hierarchie ist unerlässlich für die Stabilität und Verlässlichkeit des Finanzsystems, da sie Investoren und Aufsichtsbehörden eine präzise Einschätzung des Risikoprofils ermöglicht.

Zudem trägt die Eliminierung dieser komplexen Instrumente dazu bei, unnötige Komplexität im aufsichtsrechtlichen Rahmen zu vermeiden.

Ein vereinfachter Rahmen erleichtert die Überwachung und Durchsetzung von Vorschriften, was die Effizienz der Bankenaufsicht verbessert.

Die EBA hat in den letzten Jahren im Rahmen ihrer umfassenderen Überwachung der Qualität der Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten diesen Legacy-Instrumenten erhebliche Aufmerksamkeit gewidmet.

Dabei handelte es sich insbesondere um Eigenmittelinstrumente, die von Übergangsbestimmungen gemäß der Kapitaladäquanzverordnung (CRR1 und CRR2) profitierten.

Die Reduzierung dieser Instrumente ist ein zentraler Pfeiler zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des europäischen Bankensektors und zur Sicherstellung einer robusten Kapitalbasis.

Umfassende Arbeit, neue Prioritäten

Zur Unterstützung der Institute und zuständigen Behörden bei der schrittweisen Abschaffung dieser Instrumente hat die EBA eine Reihe von Maßnahmen ergriffen.

Dazu gehörten die Veröffentlichung von zwei Stellungnahmen in den Jahren 2020 und 2022 zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Legacy-Instrumenten.

Diese Stellungnahmen boten wichtige Leitlinien für die Branche.

Ergänzend erfolgte eine regelmäßige Überwachung des Bestands solcher Instrumente, inklusive der Bewertung individueller Fälle, um eine konsistente Anwendung der Vorschriften sicherzustellen.

Angesichts der bereits geleisteten umfangreichen Arbeit und im Vertrauen darauf, dass die zuständigen Behörden die verbleibenden begrenzten Fälle auf der Grundlage der bereitgestellten Leitlinien weiterhin überwachen werden, wird die EBA die Überwachung von Legacy-Instrumenten nicht mehr priorisieren.

Die Behörde wird jedoch ihre Überprüfung der Qualität der Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten weiterhin aufrechterhalten.