Klarheit für Krypto-Dienstleister nach PSD2/MiCA-Fristende
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Klarheit für Krypto-Dienstleister nach PSD2/MiCA-Fristende

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine Stellungnahme veröffentlicht, die nationalen Behörden (NCAs) Ratschläge gibt, wie sie nach dem 2. März 2026 mit Krypto-Dienstleistern (CASPs) umgehen sollen. Dies betrifft elektronische Geld-Token (EMTs) im Kontext von PSD2 und MiCA.

Weiterbetrieb nur unter Auflagen

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine Stellungnahme veröffentlicht, die nationalen zuständigen Behörden (NCAs) Ratschläge gibt, wie sie nach dem 2. März 2026 mit Krypto-Dienstleistern (CASPs) umgehen sollen, die elektronische Geld-Token (EMTs) als Zahlungsdienste anbieten.

Die Übergangsfrist, die im EBA-No-Action Letter vom 2. Juni 2025 festgelegt wurde, endet an diesem Datum.

Die Stellungnahme legt die Bedingungen fest, unter denen NCAs CASPs den Weiterbetrieb von EMT-Diensten erlauben sollen, auch wenn diese noch keine vollständige PSD2-Lizenz besitzen.

NCAs werden angewiesen, von CASPs, die diese Bedingungen nicht erfüllen, die Einstellung der Dienste zu verlangen.

Bei Bedarf sollen die NCAs mit den zuständigen nationalen Behörden im Rahmen der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) und/oder anderen nationalen Vollzugsbehörden zusammenarbeiten, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Dies ermöglicht CASPs, ihre PSD2-Anträge zu stellen und auf die Genehmigung zu warten.

Vom No-Action Letter zur Priorisierung

Die aktuelle Stellungnahme der EBA knüpft an ihren No-Action Letter vom 2. Juni 2025 an.

Dieser Letter war eine Reaktion auf eine Anfrage der Europäischen Kommission zur Klärung des Zusammenspiels zwischen PSD2 und MiCA bei CASPs, die EMTs als Zahlungsdienste anbieten.

Der No-Action Letter gewährte CASPs eine neunmonatige Übergangsfrist, um diese Dienste fortzusetzen, ohne sofort eine zweite PSD2-Autorisierung zu benötigen.

Er empfahl den NCAs auch, nur eine Untergruppe von Krypto-Asset-Diensten mit EMTs als Zahlungsdienste zu betrachten und ein optimiertes Genehmigungsverfahren anzuwenden, das den Verwaltungsaufwand reduziert.

Da über 100 CASPs informell oder formell Anträge gestellt haben und das Fristende naht, berät die EBA die NCAs nun bei der Priorisierung ihrer Genehmigungsbemühungen.

Regulatorische Gratwanderung

Die EBA-Stellungnahme verdeutlicht die anhaltende Herausforderung, neue Krypto-Assets in bestehende Finanzvorschriften zu integrieren.

Die Komplexität, Innovation und Verbraucherschutz auszubalancieren, bleibt für die nationalen Behörden ein erhebliches Hindernis.

Diese Leitlinien sind ein pragmatischer Schritt zur Bewältigung der Übergangsphase, doch ein langfristiger, vollständig harmonisierter Rahmen ist weiterhin ein fernes Ziel.