Eignungsprüfung für Bankmanager: EBA und ESMA überarbeiten Rahmen
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Eignungsprüfung für Bankmanager: EBA und ESMA überarbeiten Rahmen

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) haben eine Konsultation zu überarbeiteten Leitlinien für die Eignungsprüfung von Führungskräften gestartet. Ziel ist die Harmonisierung der Aufsicht in der EU, Stellungnahmen sind bis zum 25. Mai 2026 möglich.

Neue Anforderungen für Schlüsselpositionen

Die überarbeiteten EBA-ESMA-Leitlinien integrieren neue Anforderungen der überarbeiteten Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD) für große Institute.

Dazu gehören die Nutzung von Ex-ante-Anträgen, wenn Aufsichtsbehörden Ex-post-Bewertungen durchführen, sowie obligatorische Eignungsprüfungen für Schlüsselpositionen wie Leiter von Kontrollfunktionen und Finanzvorstände.

Die Leitlinien präzisieren zudem die CRD-Anforderungen für Drittstaaten-Zweigniederlassungen.

Ein verstärkter Fokus liegt auf der Verknüpfung mit dem Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML-CFT), indem Anleitungen zur Identifizierung von Verdachtsgründen für ML/TF-Risiken bereitgestellt werden.

Standardisierte Dokumentation und Vereinfachung

Parallel zu den Leitlinien konsultiert die EBA Entwürfe technischer Regulierungsstandards (RTS).

Diese legen die Dokumentation fest, die Institute den zuständigen Behörden für die Eignungsprüfung vorlegen müssen.

Sie harmonisieren den Mindestinhalt von Eignungsfragebögen, Lebensläufen und internen Eignungsbewertungen, um Konsistenz, Vollständigkeit und Vergleichbarkeit EU-weit zu gewährleisten.

Das gesamte Paket führt zudem gezielte Vereinfachungsmaßnahmen ein, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und mehr Klarheit für Institute und Aufsichtsbehörden zu schaffen.

Bürokratieabbau mit Substanz

Diese Konsultation mag technisch wirken, ist aber ein wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung in der Bankenaufsicht.

Die Harmonisierung der Eignungsprüfungen reduziert den Aufwand für grenzüberschreitend tätige Institute erheblich.

Für die Aufsichtsbehörden bedeutet dies eine klarere und vergleichbarere Datengrundlage, was die Stabilität des Finanzsystems langfristig stärkt.