EBA konsultiert zu Marktrisiko-Daten für 2027
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine Konsultation zu Änderungen der Datenerhebung für die Marktrisiko-Benchmarking-Übung 2027 gestartet. Die Vorschläge sollen das Rahmenwerk an neue regulatorische Anforderungen anpassen und den Instituten mehr Zeit zur Vorbereitung geben.
Erweiterter Umfang und verschobener Zeitplan
Die EBA schlägt eine Ausweitung des Geltungsbereichs der Marktrisiko-Benchmarking-Übung auf Institute vor, die den Alternativen Standardisierten Ansatz (ASA) der CRR3 nutzen – unabhängig vom Einsatz interner Modelle.
Gleichzeitig soll die Datenerhebung nach dem Internen Modellansatz (IMA) der CRR2 wieder aufgenommen werden.
Die Benchmarking-Übung 2027 selbst wird in die zweite Jahreshälfte 2027 verschoben.
Auch die Datenerhebung für den Alternativen Internen Modellansatz (AIMA) der CRR3 wird aufgrund von Implementierungsunsicherheiten aufgeschoben.
Ergänzend werden die Berichtsvorlagen für das Marktrisiko neu organisiert und rationalisiert.
Diese Anpassungen sind vorwiegend technischer und pragmatischer Art und dienen der Angleichung an das sich entwickelnde regulatorische Rahmenwerk.
Sie berücksichtigen zudem die Anwendung des FRTB-Delegierten Rechtsakts der Europäischen Kommission ab dem 1. Januar 2027.
Einige der Änderungen, wie die CRR3-AIMA-Vorlagen, wurden bereits öffentlich konsultiert.
Qualitätssicherung für interne Modelle
Die Entwürfe der Technischen Regulierungsstandards (ITS) basieren auf Artikel 78 der Eigenkapitalrichtlinie (CRD), der die EBA zur Definition von Benchmarking-Portfolios und -Vorlagen verpflichtet.
Diese Übungen ermöglichen den zuständigen Behörden die jährliche Bewertung der Qualität interner Ansätze für Eigenmittelanforderungen.
Die EBA-Benchmarking-Übung unterstützt aufsichtsrechtliche Bewertungen und die horizontale Analyse von Modell-Ergebnissen.
Sie hilft, die Variabilität der Eigenmittelanforderungen zu überwachen und die Auswirkungen regulatorischer Maßnahmen auf Kapital- und Solvenzquoten in der EU zu beurteilen.
Eine verkürzte Konsultationsfrist von sechs Wochen wird als angemessen erachtet, um eine frühere Verabschiedung der finalen ITS zu ermöglichen und neu einbezogenen Instituten zusätzliche Vorbereitungszeit für die Übung 2027 zu geben.