EBA vereinfacht Autorisierung von Initial Margin Modellen unter EMIR 3
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EBA vereinfacht Autorisierung von Initial Margin Modellen unter EMIR 3

Die EBA hat ein Konsultationspapier zu Entwürfen für Leitlinien zur Autorisierung von Initial Margin (IM) Modellen unter Artikel 11(3) EMIR veröffentlicht. Ziel ist die Vereinheitlichung und Beschleunigung des Genehmigungsprozesses für OTC-Derivate, die nicht über eine CCP abgewickelt werden.

EMIR 3 bringt neue Regeln für Margenmodelle

Die Verordnung (EU) 2024/2987 (EMIR 3) führt die Anforderung einer vorherigen Autorisierung für die Nutzung von Initial Margin (IM) Modellen ein, die als Risikominderungstechnik für OTC-Derivatekontrakte dienen, welche nicht über eine zentrale Gegenpartei (CCP) abgewickelt werden.

Dies betrifft Finanzkontrahenten und Nicht-Finanzkontrahenten gemäß Artikel 10(1) EMIR.

EMIR 3 definiert zudem 'Pro-forma-Modelle' als IM-Modelle, die durch marktgeführte Initiativen etabliert, veröffentlicht und überarbeitet werden – das ISDA Standard Initial Margin Model (ISDA SIMM) ist hier das prominenteste Beispiel.

Die EBA ist mit der Validierung dieser Pro-forma-Modelle für die gesamte EU betraut.

Die Autorisierungsverfahren, einschließlich der Validierung, müssen für neue Modelle innerhalb von sechs Monaten und für Änderungen an bereits autorisierten Modellen innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.

Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kontrahenten, der EBA und den zuständigen Behörden ist für einen reibungslosen Ablauf unerlässlich.

Leitlinien für einen reibungslosen Prozess

Artikel 11(3) EMIR ermächtigt die EBA, in Zusammenarbeit mit ESMA und EIOPA, Leitlinien oder Empfehlungen zur einheitlichen Anwendung und Autorisierung von Risikomanagementverfahren herauszugeben.

Die nun vorgelegten Leitlinien konzentrieren sich auf zwei Kernaspekte des Autorisierungsprozesses: Sie legen den Mindestinformationsumfang fest, der in einem Antrag auf Autorisierung eines IM-Modells enthalten sein muss, und definieren, welche Änderungen eine (erneute) Autorisierung auslösen.

Ergänzend dazu werden Meldepflichten für relevante Aspekte der Autorisierung oder deren Entzug sowie spezifische Dokumentationsanforderungen für weniger aktive Kontrahenten dargelegt.

Die EBA beabsichtigt, die Anwendung der Leitlinien schrittweise über einen Zeitraum von 18 Monaten einzuführen, gestaffelt nach der Bedeutung der OTC-Handelsaktivitäten der Kontrahenten.

Wichtiger Schritt zur Marktstabilität

Diese Konsultation ist für Marktteilnehmer, die IM-Modelle nutzen, von entscheidender Bedeutung, da sie den komplexen Autorisierungsprozess klärt.

Durch die Standardisierung der Anforderungen und die Straffung der Validierung zielt die EBA darauf ab, den operativen Aufwand zu reduzieren und die regulatorische Konsistenz in der gesamten EU zu verbessern.

Die engen Fristen und die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit werden jedoch weiterhin erhebliche Anstrengungen von den betroffenen Kontrahenten erfordern.